Werner, Provinzialminister des Franziskanerordens in Sachsen (ordinis fratrum minorum provinciae Saxoniae minister et servus), und Adelheid, Äbtissin des Klarissenklosters Weißenfels (ordinins sancte Clare ... in Wyzzsenvels), befreien Wasmodus, Pfarrer in Delitzsch (plebanus in Delicz), auf dessen Bitte zeitweilig von einem Teil der an das Kloster Weißenfels zu zahlenden Rente, weil dieser durch kriegerische Handlungen und ein Interdikt in Armut geraten ist. Die Höhe der trotz Ermäßigung dennoch zu entrichtenden Rente wird auf vier Schock Groschen, fällig zu Michaelis und zum Weihnachtsfest in den nächsten beiden Jahren, und auf sechs Schock Groschen, fällig zu Michaelis in den darauffolgenden Jahren, festgelegt. An den Bischof zu entrichtende Abgaben sollen jedoch vollständig geleistet werden. Die Ermäßigung der Rentenzahlung soll bei Androhung der in einer Urkunde des Erzbischofs von Magdeburg{1} widrigenfalls angekündigten Strafe nur für die Zeit der Armut und Not gelten. – Siegel des Empfängers und der beiden Aussteller (des Provinzialministers und der Äbtissin) angekündigt. 1 Vielleicht Burchard III. von Schraplau (1307 – 1325). Vgl. G. Lehmann: Chronik der Stadt Delitzsch, hrsg. von Hermann Schulze, Delitzsch 1852, S. 9; desgleichen Nr. 3319 von 1352 Dezember 1 und 3913 von 1368 Dezember 1.