Die beiden Burgen Freudenberg [Burg bei der Stadt Bassum, Lkr. Diepholz] und Uchte [Flecken in der Samtgem. Uchte, Lkr. Nienburg/Weser] mit ihren ...
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Urk. 14, 927
Vgl. altes Findbuch (R Nr. 1354), s.v. Tecklenburg (Graffen zu Bentheim), Nr. 1
A I u, Grafen zu Tecklenburg-Bentheim sub dato
Urk. 14 Aktiv- und Passivlehen [ehemals: Urkunden A I u]
Aktiv- und Passivlehen [ehemals: Urkunden A I u] >> Aktivlehen >> Personenbetreffe T >> Ta-To >> Tecklenburg-Bentheim, Grafen von
1607 Juni 22
Lehnsrevers
Urkunde
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Die beiden Burgen Freudenberg [Burg bei der Stadt Bassum, Lkr. Diepholz] und Uchte [Flecken in der Samtgem. Uchte, Lkr. Nienburg/Weser] mit ihren dazu gehörenden Städten, Flecken, Dörfern, Höfen, Weilern, Mühlen, Deichen, Wäldern, Wassern, Weiden und Leuten, geistlichen und weltlichen Lehen, Zöllen, Zinsen, Diensten, hohen und niederen Gerichten, Wildbännen, Fischereien und allen anderen dazu gehörenden Rechten, wie diese in dem darüber verfassten Register unter Angabe der Grenzen und Anwandungen enthalten sind. Die Lehen waren ehemals nach dem Tod des Otto Grafen von Hoya dem Landgrafen von Hessen heimgefallen. Die Belehnung erfolgt auf Grundlage einer unter dem 20. April 1575 zwischen dem Landgrafen von Hessen und den 1582 Belehnten getroffenen Erbeinigung. Die Burgen und Städte sollen dem Landgrafen von Hessen und dessen Amtleuten offen stehen, jedoch unbeschadet der Rechte der Grafen von Tecklenburg und Bentheim. Die Belehnung beinhaltet auch die eventuelle weibliche Lehnsfolge.
Vermerke (Urkunde): Siegler: Adolf Graf von Bentheim, Tecklenburg und Steinfurt
Vermerke (Urkunde): Siegler: Adolf Graf von Bentheim, Tecklenburg und Steinfurt
Belehnte/r: Adolf Graf von Bentheim, Tecklenburg und Steinfurt, Sohn des verstorbenen Arnold Grafen von Bentheim, Tecklenburg und Steinfurt, für sich und seine Brüder Arnd Jost, Wilhelm Heinrich, Konrad Gumprecht und Friedrich Ludolf
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
10.06.2025, 09:13 MESZ
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