Es wird bekundet, dass zwischen dem kurfürstlichen Fiskus im Namen des kurfürstlichen Leihhauses in Fulda und dem Hofrat Strecker als Käufer und B...
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2420
Urk. 75 Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a]
Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a] >> Reichsabtei, Stift >> 1801-1840
1818 Oktober 17
Ausfertigung, Papier, aufgedrücktes Papiersiegel
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Fulda den 17ten October 1818
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Es wird bekundet, dass zwischen dem kurfürstlichen Fiskus im Namen des kurfürstlichen Leihhauses in Fulda und dem Hofrat Strecker als Käufer und Besitzer des Wohnhauses Nr. 400 1/2, das ehemals Dr. Wiegand gehörte und im vierten Stadtviertel liegt, ein Vergleich geschlossen worden ist, nach dem das Leihhaus künftig auf die Ausübung des Näher- und Abtriebrechts verzichtet. Folgende Paragraphen sind darüber hinaus Bestandteile des Vergleichs: Paragraph 1. Der kurfürstliche Fiskus hat im Namen des fuldischen Leih- und Pfandhauses, versehen mit einer Autorisierung durch die kurfürstliche Regierung von 1818 Mai 15, als Nachbar des 1817 November 12 von Hofrat Strecker gekauften, ehemals Wiegandschen Hauses, erklärt, auf das ihm zustehende Näher- und Abtriebsrecht an dem Haus zu verzichten. Paragraph 2. Hofrat Strecker hat sich für sich und jeden zukünftigen Besitzer dieses Hauses verpflichtet, auf feste Anbauten an seinem Haus zu verzichten, um sowohl den Abstand zum Leih- und Pfandhaus als auch dessen Lichtverhältnisse nicht zu beeinträchtigen. Paragraph 3. Davon ausgenommen ist bei Bedarf und laut der beigelegten Handzeichnung die Verlängerung der in den Hof Streckers hineinragenden von Buttlarischen Stallung und Holzremise in der gleichen Höhe und Breite. Falls Strecker hier ein Waschhaus errichten will, ist dessen Schornstein und Rückwand sechs bis acht Fuß über die Höhe des Daches hinauszuführen, damit der austretende Rauch das Leih- und Pfandhaus nicht beeinträchtigt. Paragraph 4. Der Vergleich soll Bestandteil des gerichtlichen Währschaftsprotokolls sein. Der Verzicht zugunsten des Leih- und Pfandhauses soll im Hypothekenbuch und im Kataster vermerkt werden. Ausstellungsort: Fulda. (siehe Abbildungen: 1. Seite, 2. und 3. Seite, Rückseite; Siegel: Papiersiegel) - Das fuldische Stadtgericht hat 1818 Oktober 28 (Fulda den 28ten October 1818) bekundet, dass vor ihm Hofrat Strecker und Lizenzkommissar Rang erschienen sind und gemäß einer Erklärung der 2. Abteilung der kurfürstlichen Regierung von 1818 Oktober 23 erklärt haben, dass sie den Bedingungen des genannten Vergleichs zustimmen und dies mit ihren Unterschriften bekräftigen. Der Inhalt des Vergleichs und die abgegebenen Erklärungen sind vom Gericht zu Protokoll genommen worden. Ankündigung der Unterfertigung. Siegelankündigung. Ausstellungsort: Fulda. (siehe Abbildungen: 2. und 3. Seite, Rückseite; Siegel: Papiersiegel)
Vermerke (Urkunde): Unterschriften: (Strecker manu propria
Vermerke (Urkunde): Unterschriften: der kurfürstliche licent comissarius
Vermerke (Urkunde): Unterschriften: Rang manu propria
Vermerke (Urkunde): Unterschriften: kurfürstlich großherzogliches stadtgericht / Thomas)
Vermerke (Urkunde): Siegler: Kurfürstliches Stadtgericht Fulda
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Es wird bekundet, dass zwischen dem kurfürstlichen Fiskus im Namen des kurfürstlichen Leihhauses in Fulda und dem Hofrat Strecker als Käufer und Besitzer des Wohnhauses Nr. 400 1/2, das ehemals Dr. Wiegand gehörte und im vierten Stadtviertel liegt, ein Vergleich geschlossen worden ist, nach dem das Leihhaus künftig auf die Ausübung des Näher- und Abtriebrechts verzichtet. Folgende Paragraphen sind darüber hinaus Bestandteile des Vergleichs: Paragraph 1. Der kurfürstliche Fiskus hat im Namen des fuldischen Leih- und Pfandhauses, versehen mit einer Autorisierung durch die kurfürstliche Regierung von 1818 Mai 15, als Nachbar des 1817 November 12 von Hofrat Strecker gekauften, ehemals Wiegandschen Hauses, erklärt, auf das ihm zustehende Näher- und Abtriebsrecht an dem Haus zu verzichten. Paragraph 2. Hofrat Strecker hat sich für sich und jeden zukünftigen Besitzer dieses Hauses verpflichtet, auf feste Anbauten an seinem Haus zu verzichten, um sowohl den Abstand zum Leih- und Pfandhaus als auch dessen Lichtverhältnisse nicht zu beeinträchtigen. Paragraph 3. Davon ausgenommen ist bei Bedarf und laut der beigelegten Handzeichnung die Verlängerung der in den Hof Streckers hineinragenden von Buttlarischen Stallung und Holzremise in der gleichen Höhe und Breite. Falls Strecker hier ein Waschhaus errichten will, ist dessen Schornstein und Rückwand sechs bis acht Fuß über die Höhe des Daches hinauszuführen, damit der austretende Rauch das Leih- und Pfandhaus nicht beeinträchtigt. Paragraph 4. Der Vergleich soll Bestandteil des gerichtlichen Währschaftsprotokolls sein. Der Verzicht zugunsten des Leih- und Pfandhauses soll im Hypothekenbuch und im Kataster vermerkt werden. Ausstellungsort: Fulda. (siehe Abbildungen: 1. Seite, 2. und 3. Seite, Rückseite; Siegel: Papiersiegel) - Das fuldische Stadtgericht hat 1818 Oktober 28 (Fulda den 28ten October 1818) bekundet, dass vor ihm Hofrat Strecker und Lizenzkommissar Rang erschienen sind und gemäß einer Erklärung der 2. Abteilung der kurfürstlichen Regierung von 1818 Oktober 23 erklärt haben, dass sie den Bedingungen des genannten Vergleichs zustimmen und dies mit ihren Unterschriften bekräftigen. Der Inhalt des Vergleichs und die abgegebenen Erklärungen sind vom Gericht zu Protokoll genommen worden. Ankündigung der Unterfertigung. Siegelankündigung. Ausstellungsort: Fulda. (siehe Abbildungen: 2. und 3. Seite, Rückseite; Siegel: Papiersiegel)
Vermerke (Urkunde): Unterschriften: (Strecker manu propria
Vermerke (Urkunde): Unterschriften: der kurfürstliche licent comissarius
Vermerke (Urkunde): Unterschriften: Rang manu propria
Vermerke (Urkunde): Unterschriften: kurfürstlich großherzogliches stadtgericht / Thomas)
Vermerke (Urkunde): Siegler: Kurfürstliches Stadtgericht Fulda
Das Näher- und Abtriebsrecht bezeichnet den privilegierten Anspruch auf einen Besitz im Sinn eines Vorkaufsrechts, vgl. DRW IX, Sp. 1337-1338.
Die in der Urkunde erwähnte Handzeichnung fehlt.
Die in der Urkunde erwähnte Handzeichnung fehlt.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
10.06.2025, 09:13 MESZ
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