Gerhardus, Abt zu Werden, bekennt, daß er, auf Bittens des Propstes Thomas zu Helmestad, drei in Gr. Sedorp belegene Hufen, die seine Getreuen Cesarius und Giselbertus gehabt, mit allen Rechten und der Advocatie, der vorbezeichneten Kirche übertragen habe, unter Zustimmung seines Convents und seiner Ministerialen. - s. anno et die. ca 1232. - (Mit einem beschädigten Siegel.) Zeugen: Propst Gerhardus von Werden; Hermannus, Caplan; und die Ministerialen der Kirche zu Werden: Wicelinus Truchseß; Simon de Ouethe u. sein Bruder Swerterus, Hugo und Hericus sein Bruder.

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Niedersächsisches Landesarchiv
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