Anspruch auf den Hof Wintgenstein (Kirchspiel Hemmerden, Grafschaft Dyck; Kr. Grevenbroich), der dem Hof zu Anstel (Erzstift Köln, Amt Hülchrath und Erprath; Kr. Grevenbroich) kurmutig ist. Der Hof gehörte einst Dietrich Hecker von Heckhausen und seiner Frau Bela Grauers. Nach deren Tod versuchte ihre älteste Tochter Hilla mit ihrem Schwiegersohn Peter Winkenstein den Hof unter Ausschließung ihrer sieben Geschwister an sich zu bringen. Dagegen vertritt der Appellant, Ehemann von Dietrich Heckers Enkelin Gertrud, die Auffassung, alle acht Kinder des Ehepaares Hecker/Grauers seien erbberechtigt gewesen. In erster Instanz klagten alle Geschwister bzw. ihre Nachkommen gegen Hilla.
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Anspruch auf den Hof Wintgenstein (Kirchspiel Hemmerden, Grafschaft Dyck; Kr. Grevenbroich), der dem Hof zu Anstel (Erzstift Köln, Amt Hülchrath und Erprath; Kr. Grevenbroich) kurmutig ist. Der Hof gehörte einst Dietrich Hecker von Heckhausen und seiner Frau Bela Grauers. Nach deren Tod versuchte ihre älteste Tochter Hilla mit ihrem Schwiegersohn Peter Winkenstein den Hof unter Ausschließung ihrer sieben Geschwister an sich zu bringen. Dagegen vertritt der Appellant, Ehemann von Dietrich Heckers Enkelin Gertrud, die Auffassung, alle acht Kinder des Ehepaares Hecker/Grauers seien erbberechtigt gewesen. In erster Instanz klagten alle Geschwister bzw. ihre Nachkommen gegen Hilla.
AA 0627, 2363 - H 475/1784
AA 0627 Reichskammergericht, Teil IV: H
Reichskammergericht, Teil IV: H >> 1. Buchstabe H
1607 - 1628 (1607 - 1623)
Enthaeltvermerke: Kläger: Heinrich Hasten (Haisten; auch: Heinrich von Frechen), „Handelsmann“, Köln, und Konsorten, (Kl.) Beklagter: Peter Winkenstein und Konsorten: Johann Winkenstein, Johann Buschmann, Vito zum Veldt (Zumfeldt), Hof Velrath (Grafschaft Dyck; Kr. Grevenbroich), Zensiß Webers, Hemmerden (Grafschaft Dyck; Kr. Grevenbroich), sowie die bereits verstorbenen Thomas und Mettel Essers und Margarethe Krautkamp, (Bekl.), als Erben des Peter Winkenstein Prokuratoren (Kl.): Dr. Valentin Leisser 1608 - Dr. Christian Schröder 1612 Prokuratoren (Bekl.): Dr. Johannes Pistorius 1608 Prozeßart: Appellationis Instanzen: 1. Schultheiß und Schöffen des Hobsgerichts zu Anstel (1557) - 2. Schultheiß und Schöffen zu Mülheim (1560) - 3. Kurköln. Kommissare 1593 - 4. RKG 1607 - 1628 (1607 - 1623) Beweismittel: Vormundbestellung für die unmündigen Kinder des Peter Hasten durch Bürgermeister und Rat der Stadt Köln 1623 (Q 25). Beschreibung: 4,5 cm, 153 Bl., lose; Q 1 - 25 außer 8* und 13*, 3 Beilagen. Vgl. RKG 2425 (H 687/2316). Lit.: Jakob Bremer, Die reichsunmittelbare Herrschaft Dyck der Grafen jetzigen Fürsten zu Salm-Reifferscheidt, Grevenbroich 1959, S. 404f.
Sachakte
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
11.05.2026, 09:35 MESZ