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Graf Günter von Schwarzburg, Domherr zu Würzburg und Landrichter des Herzogtums zu Franken, bestätigt auf Bitte des Berthold Gunther, Mönch im Kloster St. Stephan in Würzburg, die Rechtsgültigkeit eines von dem öffentlichen Notar Berthold Mutzel am 6. Juni 1425 beurkundeten Weistums über die Rechte des Klosters in Vilchband, das hier im Wortlaut inseriert ist. Der geben ist am freitag nach sant Andres tag 1427. Aussteller: Landrichter. Empfänger: Kloster St. Stephan
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Graf Günter von Schwarzburg, Domherr zu Würzburg und Landrichter des Herzogtums zu Franken, bestätigt auf Bitte des Berthold Gunther, Mönch im Kloster St. Stephan in Würzburg, die Rechtsgültigkeit eines von dem öffentlichen Notar Berthold Mutzel am 6. Juni 1425 beurkundeten Weistums über die Rechte des Klosters in Vilchband, das hier im Wortlaut inseriert ist. Der geben ist am freitag nach sant Andres tag 1427. Aussteller: Landrichter. Empfänger: Kloster St. Stephan
Graf Günter von Schwarzburg, Domherr zu Würzburg und Landrichter des Herzogtums zu Franken, bestätigt auf Bitte des Berthold Gunther, Mönch im Kloster St. Stephan in Würzburg, die Rechtsgültigkeit eines von dem öffentlichen Notar Berthold Mutzel am 6. Juni 1425 beurkundeten Weistums über die Rechte des Klosters in Vilchband, das hier im Wortlaut inseriert ist. Der geben ist am freitag nach sant Andres tag 1427. Aussteller: Landrichter. Empfänger: Kloster St. Stephan
Kloster St. Stephan Würzburg Urkunden 352
StA Würzburg: Würzburger Urkunden 75 / 314f
Registratursignatur/AZ: 3 (16. Jh.); 596 (18. Jh.); anno 1427 / 7 (18. Jh.); Ge x 66 (18. Jh.); V D 1 § 1 N 4 (18. Jh.); I xi (18. Jh.)
Kloster St. Stephan Würzburg Urkunden
Kloster St. Stephan Würzburg Urkunden >> Einzelregestierung von Urkunden
1427 Dezember 5
Pergament
Urkunden
ger
Besiegelung/Beglaubigung: Landrichter; an Pergamentstreifen anhängendes Landgerichtssiegel, leicht besch.
Überlieferung: Original
Literatur: Regest: Urkundenbuch St. Stephan, Bd. 2, Nr. 636 S. 321f. Repertorium: Rep. 1, Bd. 6, S. 750
Vermerke: Rückvermerke: Inhaltsangaben (15. u. 16./17. Jh.); producetur Trinitatis anno secundo in causa monasterii sancti Stephani contra communitatem in Vilchband (18. Jh.)
Medium: A = Analoges Archivalie
Schwarzburg, Günter Graf von, Würzburg, Domherr und Landrichter
Martin V., Papst
Gunther, Berthold, Würzburg, Kloster St. Stephan, Mönch
Mutzel, Berthold, Notar, öffentlicher
Weilersbacher, Hermann, Würzburg, Kloster St. Stephan, Mönch
Klinkhart, Gerhard, Würzburg, Kloster St. Stephan, Abt
Seyfrid, Hermann, Vilchband, Schöffe
Hetzer, Heinrich, Vilchband, Schöffe
Mitternacht, Konrad, Vilchband, Schöffe
Marck, Friedrich, Vilchband, Schöffe
Rumel, Johannes, Vilchband, Schöffe
Ellenmüller, Johannes, Vilchband, Schöffe
Langenberg, Konrad, Vilchband, Schöffe
Langenberg, Ulrich
Hoffmann, Konrad, Vilchband, Schöffe
Schillig, Rutzel, Vilchband, Schöffe
Sunlin, Johannes, Vilchband, Schöffe
Mercklin, N., Vilchband, Schöffe
Vilchband, Wilhelm von
Klemme, Konrad
Versbach, Johannes
Sinner, Johannes
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.