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Der Komtur und die Brüder der Deutschordenskommende in der Vorstadt von Würzburg haben begonnen, eine Kapelle zu Ehren der Jungfrau Maria zu errichten. Der Würzburger Bischof Berthold [von Sternberg] fordert daher alle Gläubigen seines Bistums dazu auf, dieses Werk mit Almosen und Beihilfen zu unterstützen. Allen, die dies tun, verleiht er, nachdem sie die Beichte abgelegt haben, einen Ablass von denen ihnen auferlegten Bußstrafen, nämlich 40 Tage bei schweren Vergehen und 1 Jahr bei lässlichen Sünden. Außerdem bestätigt der Bischof eine Reihe von Ablässen, die der Deutschordenskommende von Papst Innozenz IV. sowie verschiedenen Erzbischöfen und Bischöfen verliehen wurden -diese sind in der Urkunde einzeln aufgelistet- und deren Verleihungsurkunden ihm im Original vorgelegen haben. Der Bischof befiehlt außerdem allen Dekan, Kämmerern, Pfarrer, Vizeplebanen und anderen Kirchenvorstehern seines Bistums, die Deutschordensbrüder bei der Durchführung dieses Werkes zu unterstützten und das Sammeln von Spenden dafür in ihren Amtsbezirken nicht zu behindern. Von den gesammelten Spenden sollen sie keinen Anteil für sich fordern. An Orten, über die das Interdikt verhängt ist, darf zum Sammeln von Spenden für die Deutschordensbrüder einmal im Jahr die Kirche geöffnet werden. Datum Herbipoli 1280 pridie idus aprilis. Aussteller: Bischof Berthold von Würzburg. Empfänger: Deutschordenskommende Würzburg
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Der Komtur und die Brüder der Deutschordenskommende in der Vorstadt von Würzburg haben begonnen, eine Kapelle zu Ehren der Jungfrau Maria zu errichten. Der Würzburger Bischof Berthold [von Sternberg] fordert daher alle Gläubigen seines Bistums dazu auf, dieses Werk mit Almosen und Beihilfen zu unterstützen. Allen, die dies tun, verleiht er, nachdem sie die Beichte abgelegt haben, einen Ablass von denen ihnen auferlegten Bußstrafen, nämlich 40 Tage bei schweren Vergehen und 1 Jahr bei lässlichen Sünden. Außerdem bestätigt der Bischof eine Reihe von Ablässen, die der Deutschordenskommende von Papst Innozenz IV. sowie verschiedenen Erzbischöfen und Bischöfen verliehen wurden -diese sind in der Urkunde einzeln aufgelistet- und deren Verleihungsurkunden ihm im Original vorgelegen haben. Der Bischof befiehlt außerdem allen Dekan, Kämmerern, Pfarrer, Vizeplebanen und anderen Kirchenvorstehern seines Bistums, die Deutschordensbrüder bei der Durchführung dieses Werkes zu unterstützten und das Sammeln von Spenden dafür in ihren Amtsbezirken nicht zu behindern. Von den gesammelten Spenden sollen sie keinen Anteil für sich fordern. An Orten, über die das Interdikt verhängt ist, darf zum Sammeln von Spenden für die Deutschordensbrüder einmal im Jahr die Kirche geöffnet werden. Datum Herbipoli 1280 pridie idus aprilis. Aussteller: Bischof Berthold von Würzburg. Empfänger: Deutschordenskommende Würzburg
Der Komtur und die Brüder der Deutschordenskommende in der Vorstadt von Würzburg haben begonnen, eine Kapelle zu Ehren der Jungfrau Maria zu errichten. Der Würzburger Bischof Berthold [von Sternberg] fordert daher alle Gläubigen seines Bistums dazu auf, dieses Werk mit Almosen und Beihilfen zu unterstützen. Allen, die dies tun, verleiht er, nachdem sie die Beichte abgelegt haben, einen Ablass von denen ihnen auferlegten Bußstrafen, nämlich 40 Tage bei schweren Vergehen und 1 Jahr bei lässlichen Sünden. Außerdem bestätigt der Bischof eine Reihe von Ablässen, die der Deutschordenskommende von Papst Innozenz IV. sowie verschiedenen Erzbischöfen und Bischöfen verliehen wurden -diese sind in der Urkunde einzeln aufgelistet- und deren Verleihungsurkunden ihm im Original vorgelegen haben. Der Bischof befiehlt außerdem allen Dekan, Kämmerern, Pfarrer, Vizeplebanen und anderen Kirchenvorstehern seines Bistums, die Deutschordensbrüder bei der Durchführung dieses Werkes zu unterstützten und das Sammeln von Spenden dafür in ihren Amtsbezirken nicht zu behindern. Von den gesammelten Spenden sollen sie keinen Anteil für sich fordern. An Orten, über die das Interdikt verhängt ist, darf zum Sammeln von Spenden für die Deutschordensbrüder einmal im Jahr die Kirche geöffnet werden. Datum Herbipoli 1280 pridie idus aprilis. Aussteller: Bischof Berthold von Würzburg. Empfänger: Deutschordenskommende Würzburg
Deutscher Orden Kommende Würzburg Urkunden 1280 April 12 / I
StA Würzburg: Würzburger Urkunden 110 / 15; Würzburger Urkunden 3339
Deutscher Orden, Kommende Würzburg Urkunden 1280 April 12 / I
Registratursignatur/AZ: 21 Ziffer (16. Jh.)
Registratursignatur/AZ: H (18. Jh.)
Registratursignatur/AZ: No. 87 (18./19. Jh.)
Zusatzklassifikation: 019
Deutscher Orden Kommende Würzburg Urkunden
Deutscher Orden Kommende Würzburg Urkunden >> Einzelregestierung von Urkunden
1280 April 12, Würzburg
Pergament
Urkunden
ger
Besiegelung/Beglaubigung: Bischof; an roten und gelben Wollfäden anhängend, besch.
Überlieferung: Original
Literatur: Repertorium: Rep. 1, Bd. 7, S. 81
Vermerke: Inhaltsangabe (14./15. Jh.)
Typ: 1280 April 12 / I
Medium: A = Analoges Archivalie
Äußere Beschreibung: Überlieferungsart: Ausf.; lat. Beschreibstoff: Perg.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.