In addition to the technically required cookies, our website also uses cookies for statistical evaluation. You can also use the website without these cookies. By clicking on "I agree" you agree that we may set cookies for analysis purposes. You can see and change your cookie settings here.
Der Komtur und die Brüder der Deutschordenskommende in der Vorstadt von Würzburg haben begonnen, eine Kapelle zu Ehren der Jungfrau Maria zu errichten. Der Würzburger Bischof Berthold [von Sternberg] fordert daher alle Gläubigen seines Bistums dazu auf, dieses Werk mit Almosen und Beihilfen zu unterstützen. Allen, die dies tun, verleiht er, nachdem sie die Beichte abgelegt haben, einen Ablass von denen ihnen auferlegten Bußstrafen, nämlich 40 Tage bei schweren Vergehen und 1 Jahr bei lässlichen Sünden. Außerdem bestätigt der Bischof eine Reihe von Ablässen, die der Deutschordenskommende von Papst Innozenz IV. sowie verschiedenen Erzbischöfen und Bischöfen verliehen wurden -diese sind in der Urkunde einzeln aufgelistet- und deren Verleihungsurkunden ihm im Original vorgelegen haben. Der Bischof befiehlt außerdem allen Dekan, Kämmerern, Pfarrer, Vizeplebanen und anderen Kirchenvorstehern seines Bistums, die Deutschordensbrüder bei der Durchführung dieses Werkes zu unterstützten und das Sammeln von Spenden dafür in ihren Amtsbezirken nicht zu behindern. Von den gesammelten Spenden sollen sie keinen Anteil für sich fordern. An Orten, über die das Interdikt verhängt ist, darf zum Sammeln von Spenden für die Deutschordensbrüder einmal im Jahr die Kirche geöffnet werden. Datum Herbipoli 1280 pridie idus aprilis. Aussteller: Bischof Berthold von Würzburg. Empfänger: Deutschordenskommende Würzburg
Der Komtur und die Brüder der Deutschordenskommende in der Vorstadt von Würzburg haben begonnen, eine Kapelle zu Ehren der Jungfrau Maria zu errichten. Der Würzburger Bischof Berthold [von Sternberg] fordert daher alle Gläubigen seines Bistums dazu auf, dieses Werk mit Almosen und Beihilfen zu unterstützen. Allen, die dies tun, verleiht er, nachdem sie die Beichte abgelegt haben, einen Ablass von denen ihnen auferlegten Bußstrafen, nämlich 40 Tage bei schweren Vergehen und 1 Jahr bei lässlichen Sünden. Außerdem bestätigt der Bischof eine Reihe von Ablässen, die der Deutschordenskommende von Papst Innozenz IV. sowie verschiedenen Erzbischöfen und Bischöfen verliehen wurden -diese sind in der Urkunde einzeln aufgelistet- und deren Verleihungsurkunden ihm im Original vorgelegen haben. Der Bischof befiehlt außerdem allen Dekan, Kämmerern, Pfarrer, Vizeplebanen und anderen Kirchenvorstehern seines Bistums, die Deutschordensbrüder bei der Durchführung dieses Werkes zu unterstützten und das Sammeln von Spenden dafür in ihren Amtsbezirken nicht zu behindern. Von den gesammelten Spenden sollen sie keinen Anteil für sich fordern. An Orten, über die das Interdikt verhängt ist, darf zum Sammeln von Spenden für die Deutschordensbrüder einmal im Jahr die Kirche geöffnet werden. Datum Herbipoli 1280 pridie idus aprilis. Aussteller: Bischof Berthold von Würzburg. Empfänger: Deutschordenskommende Würzburg
Der Komtur und die Brüder der Deutschordenskommende in der Vorstadt von Würzburg haben begonnen, eine Kapelle zu Ehren der Jungfrau Maria zu errichten. Der Würzburger Bischof Berthold [von Sternberg] fordert daher alle Gläubigen seines Bistums dazu auf, dieses Werk mit Almosen und Beihilfen zu unterstützen. Allen, die dies tun, verleiht er, nachdem sie die Beichte abgelegt haben, einen Ablass von denen ihnen auferlegten Bußstrafen, nämlich 40 Tage bei schweren Vergehen und 1 Jahr bei lässlichen Sünden. Außerdem bestätigt der Bischof eine Reihe von Ablässen, die der Deutschordenskommende von Papst Innozenz IV. sowie verschiedenen Erzbischöfen und Bischöfen verliehen wurden -diese sind in der Urkunde einzeln aufgelistet- und deren Verleihungsurkunden ihm im Original vorgelegen haben. Der Bischof befiehlt außerdem allen Dekan, Kämmerern, Pfarrer, Vizeplebanen und anderen Kirchenvorstehern seines Bistums, die Deutschordensbrüder bei der Durchführung dieses Werkes zu unterstützten und das Sammeln von Spenden dafür in ihren Amtsbezirken nicht zu behindern. Von den gesammelten Spenden sollen sie keinen Anteil für sich fordern. An Orten, über die das Interdikt verhängt ist, darf zum Sammeln von Spenden für die Deutschordensbrüder einmal im Jahr die Kirche geöffnet werden. Datum Herbipoli 1280 pridie idus aprilis. Aussteller: Bischof Berthold von Würzburg. Empfänger: Deutschordenskommende Würzburg
Deutscher Orden Kommende Würzburg Urkunden 1280 April 12 / I
StA Würzburg: Würzburger Urkunden 110 / 15; Würzburger Urkunden 3339
Deutscher Orden, Kommende Würzburg Urkunden 1280 April 12 / I
Registratursignatur/AZ: 21 Ziffer (16. Jh.)
Registratursignatur/AZ: H (18. Jh.)
Registratursignatur/AZ: No. 87 (18./19. Jh.)
Zusatzklassifikation: 019
Deutscher Orden Kommende Würzburg Urkunden
Deutscher Orden Kommende Würzburg Urkunden >> Einzelregestierung von Urkunden
1280 April 12, Würzburg
Pergament
Urkunden
ger
Besiegelung/Beglaubigung: Bischof; an roten und gelben Wollfäden anhängend, besch.
Überlieferung: Original
Literatur: Repertorium: Rep. 1, Bd. 7, S. 81
Vermerke: Inhaltsangabe (14./15. Jh.)
Typ: 1280 April 12 / I
Medium: A = Analoges Archivalie
Äußere Beschreibung: Überlieferungsart: Ausf.; lat. Beschreibstoff: Perg.
The Bundeszentralkartei (BZK) is the central register of the federal government and federal states for completed compensation proceedings. When a claim is entered into the BZK, a number is assigned for unique identification. This BZK number refers to a compensation claim, not to a person. If a person has made several claims (e.g. for themselves and for relatives), each claim generally has its own BZK number. Often, the file number of the respective compensation authority is used as the BZK number.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
Delict according to Nazi judicial system
Conduct that was first criminalized under National Socialism (e.g. the Treachery Act, ‘Judenbegünstigung’) or which the Nazi judiciary prosecuted more severely (e.g. high treason).
Reason for persecution
The reasons provided here are based on the wording in the reasons for persecution stated in the sources.
Role in the proceeding
‘Verfolgt’ refers to a person who submitted a compensation claim for damage caused by Nazi persecution. If the application was submitted by a person other than the persecuted person, this other person is designated as ‘antragstellend’ and their relationship to the persecuted person, if there is one, is noted. In the sources, the persecuted person is sometimes referred to as ‘Geschädigter’ (aggrieved party) and the applicant as ‘Anspruchsberechtigter’(claimant).
Search in Archivportal-D
You may find additional archival material on this person not related to Wiedergutmachung in the Archivportal-D.
Additional information on reason for persecution
Additional or more specific information on membership and group affiliation which were the reason for the persecution.