Heilewigis, Äbtissin des Klosters S. Marien Überwasser zu Münster, und Johann Pepercorn, Dechant derselben Kirche, beurkunden, daß Godfrid Plathern, Priester und Rector des Altars S. Marien im Nonnen- Chore des gedachten Klosters, über eine von ihm erkaufte Rente von 22 Scheffel Roggen und eben soviel Gerste Morgenkorn, auf seinen Todesfall, dergestalt verfügt hat, daß Christina thon Cleyge, Bagutte im Hause thon Rosendale im Kirchspiel Überwasser, welche die Hälfte des Kaufgeldes zugeschossen, lebenslang die Hälfte der gedachten Rente empfangen, nach deren Tode aber dieselbe an den Rector des obengedachten S. Marien- Altars fallen, die andere Hälfte aber unter die Rectoren dieses und des Altars S. Jodoci in derselben Kirche geteilt werden, und von letzerem ein Teil zur Memorie der vormaligen Äbtissin Margareta von der Mark verwendet werden soll

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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