Wilhelm von Leonrod d. Ä. und sein Sohn Hans für sich selbst und für ihren Sohn und Bruder Wilhelm auf der einen Seite, und Magdalena von Künsberg (Kudsberg), die Witwe des Ritters Heinrich von Künsberg, geborene von Seckendorff, und ihr Sohn Contz für sich selbst und für ihren Sohn und Bruder Christof auf der anderen Seite schließen einen Vergleich über ihren gemeinsamen Besitz an dem Schloss Weiltingen mit seinem Zubehör. Wilhelm von Leonrod besitzt einen von Hans von Aholfingen für 2083 fl gekauften Anteil und einen mit seiner Schwägerin Magdalena von Künsberg für 1041 1/2 fl von Wilhelm von Sonnschein gekauften Anteil mit einem Gesamtwert von 3125 ½ fl. Magdalena von Künsberg besitzt einen von ihrem verstorbenen Vater Heinrich von Seckendorff geerbten Anteil von 2083 fl und einen mit ihrem Schwager Wilhelm von Leonrod d. Ä. für 1043 fl von Wilhelm von Sonnschein gekauften Anteil mit einem Gesamtwert von 3124 ½ fl. Die beiden Parteien vereinbaren ein gegenseitiges Vorkaufsrecht für 3124 ½ fl, einen Aufschlag bei möglicherweise erfolgten Baumaßnahmen am Schloss, gegenseitige Verschreibungen über die Baumaßnahmen, Verkaufsrecht bei Ablehnung des Vorkaufsrechtes, aber nicht an einen Übergenossen, Wiederkaufrecht binnen drei Jahren für 3124 fl und den Anteil am Baugeld, Verbot der Lehenmachung und des Verkaufs ohne Zustimmung der jeweils anderen Partei, Ausschluss anderer Güter und Gerechtigkeiten, die eine der beiden Parteien in und um Weltingen gekauft hat. Daneben bleibt das Wiederkaufsrecht der Erben von Fritz von Seckendorff zu Kreßberg unberührt.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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