Papst Sixtus IV. inkorporiert der Liebfrauenkirche zu Wertheim, die von ihm zur Kollegiatkirche erhoben wurde (StAWt-G Rep. 13a Lade XVIII Nr. 89, 4. Juli 1481), die Pfarrkirche St. Veit zu Karbach, deren Kollation und Provision dem Abt und Konvent des Benediktiner-Klosters zu Neustadt (Newenstat) zusteht, und in deren Bezirk Dekan und Kapitel der Kollegiatkirche bereits einen Teil der Zehnten besitzen. Grund der Inkorporation ist der Wunsch der Kollegiatkirche, ihrem Tisch die Einkünfte der Pfarrkirche zuzuführen, welche höchsten 7 M Silber jährlich betragen. Denn der einzelne Kapitular bezieht jährlich höchstens 15 Dukaten, und die Kirche hat für eine Kollegiatskirche noch Mangel an Chorvikaren. Die Bedingungen zu Vereinigung der Pfründen sind erfüllt. Die Werte sind in bar angegeben, und der bisherige Pfarrer von Karbach, Andreas Kegel, hat durch den würzburgischen Kleriker Johannes Simingk seine Resignation zu Rom eingegeben. Auch ist die für Devolution des Kollationsrechtes an die Kurie rechtlich notwendige Frist verstrichen. Das Kapitel hat nunmehr den Pfarrdienst zu Karbach durch einen ständigen Vikar zu versehen und diesen aus den Einkünften derart zu bestellen, dass er sein Auskommen hat und die Lasten tragen kann.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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