Wigand von Dienheim und seine Ehefrau Agnes Forstmeisterin von Gelnhausen verkaufen ihre von Bernhard Kreiß [von Lindenfels] (+) ererbten 5 ½ Teile an den 12 Teilen der Burg Waldeck bei Schönau mit allen im Detail summarisch aufgelisteten Zugehörungen an Kurfürst Philipp von der Pfalz für 1.500 Gulden, die sie in Form einer Jahrgült erhalten. Als Zugehörig werden die Orte Heiligkreuzsteinach, Heddesbach, Neudorf, Eiterbach, Lampenhain, Bärsbach und Schimbach (Schimpffenbach) genannt. Die rechtlichen Regelungen werden im Detail genannt, u. a., dass Pfalzgraf Otto II. als Lehnsherr mancher Teile seine Einwilligung dazu gegeben hat. Siegelbittzeugen: Blicker Landschad von Steinach, Hofmeister, und Erkinger von Rodenstein, Marschall.
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Wigand von Dienheim und seine Ehefrau Agnes Forstmeisterin von Gelnhausen verkaufen ihre von Bernhard Kreiß [von Lindenfels] (+) ererbten 5 ½ Teile an den 12 Teilen der Burg Waldeck bei Schönau mit allen im Detail summarisch aufgelisteten Zugehörungen an Kurfürst Philipp von der Pfalz für 1.500 Gulden, die sie in Form einer Jahrgült erhalten. Als Zugehörig werden die Orte Heiligkreuzsteinach, Heddesbach, Neudorf, Eiterbach, Lampenhain, Bärsbach und Schimbach (Schimpffenbach) genannt. Die rechtlichen Regelungen werden im Detail genannt, u. a., dass Pfalzgraf Otto II. als Lehnsherr mancher Teile seine Einwilligung dazu gegeben hat. Siegelbittzeugen: Blicker Landschad von Steinach, Hofmeister, und Erkinger von Rodenstein, Marschall.
Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 67 Nr. 1662, 203
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 67 Kopialbücher
Kopialbücher >> Weltliche Territorien und Herrschaften >> Kurpfalz >> Einzelne Pfalzgrafen und Kurfürsten >> Philipp >> Perpetuum I (Kurfürst Philipp von der Pfalz) >> Urkunden
1478 September 17 (uff dornstag nach des heiligen crutze tag als es erhaben wart)
fol. 159r-161r
Urkunden
Ausstellungsort: [ohne Ort]
Siegler: Wigand von Dienheim; Agnes Forstmeisterin von Gelnhausen; Blicker Landschad von Steinach, Hofmeister; Erkinger von Rodensetein, Marschall
Siegler: Wigand von Dienheim; Agnes Forstmeisterin von Gelnhausen; Blicker Landschad von Steinach, Hofmeister; Erkinger von Rodensetein, Marschall
Kopfregest: "Wie Wigand von Dienheim mym gnedigen hern vj [= 5 1/2] teil an Waldeck im Odenwald zu kauff geben hat."
Dienheim, Wigand von; Amtmann zu Oppenheim, 1438-1521
Forstmeister von Gelnhausen, Agnes; m. Wiegand von Dienheim, erw. 1478, 1495
Kreiß von Lindenfels, Bernhard; Schultheiß zu Frankfurt, -1475
Landschad von Steinach, Blicker XIV.; kurpfälzischer Hofmeister, -1499
Rodenstein, Erkinger von; kurpfälzischer Marschall, Burggraf zu Alzey, ux. Margrathe von Gemmingen, erw. 1467, 1493 tot
Altneudorf : Schönau HD
Bärsbach : Lampenhain, Heiligkreuzsteinach HD
Eiterbach : Heiligkreuzsteinach HD
Heddesbach HD
Heiligkreuzsteinach HD
Lampenhain : Heiligkreuzsteinach HD
Schimbach : Reisen, Birkenau HP
Waldeck, Burg bei Vorderheubach : Lampenhain, Heiligkreuzsteinach HD
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
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04.04.2025, 08:10 MESZ
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