Friedrich von Enzberg reversiert gegen Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz über den Teil an Dorf und Vogtei zu Kieselbronn mit Zehnten, Kirchensatz, Leuten, Gütern, Rechten und Zugehör, den seine Vorfahren von den Grafen zu Löwenstein zu Lehen getragen und den er von Friedrich als Erblehen empfangen hat. Unter den Erbgangsbestimmungen wird Pfalzgraf Philipp als Sohn Friedrichs ausdrücklich genannt.