Verwaltung des Gymnasiums
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62564 - 54
67003-22
62564 Gymnasium
Gymnasium >> Gymnasium >> Unterlagen des Rektorates
1861 - 1868
Enthält u.a.: Abschrift der Vertrages zwischen dem Ministerium des Kultus und der Stadt Bautzen zur Verwaltung des Gymnasiums.- Pensionierung Rektor Friedrich Wilhelm Hoffmann und Konrektor Johann Friedrich Ferdinand Müller.- Benennung von Johannes Friedrich Palm zum neuen Rektor und Dr. Jähne zum Konrektor.- Inventar und Nutzung der Dienstwohnung durch Rektor Palm.- Benennung von Dr. phil. Schubart zum Lehrer.- Etat des Gymnasiums.- Nachbesetzung der Stelle für den Unterricht in wendischer Sprache.- Verbindung der Examensfeier mit der Mättigschen Gedächtnisfeier.- Verpflichtung von Johann Friedrich Wilde als Lehrer für Religion.- Verpflichtung von Lehrern zur Probe.- Regelung der Ferien.- Zahlungen zur Gewerbe- und Personalsteuer für Lehrkräfte.- Revision der Inneneinrichtung.- Entlassung Friedrich von Gersheim.- Übertragung von Dienstpflichten an Rektor Palm nach Bezug des neuen Gebäudes.- Versetzung des Oberlehrers Rößler an die Landesschule Grimma.- Hinzuziehung des Rektors zu den Sitzungen der Gymnasialkommission.- Pensionierung Dr. Jähne.
Städtisches Gymnasium, Rektorat
Umfang in Blatt: ca. 100
Archivale
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
17.06.2025, 07:46 MESZ