Conrad, Dompropst, Lubert, Dekan, und das Domkapitel quittieren über vollständige Zahlung der 220 Mark als Kaufpreis für die in der vorigen Urkunde genannten 4 Höfe (der eine heißt hier Volmerinck).

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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