Der Priester der Diözese Konstanz Johann Buchsler von Ulm wurde von Bürgermeister und Rat der Stadt Ulm als Inhabern des Patronatsrechts auf die Kaplanei an der Maria und Elisabeth geweihten Kapelle außerhalb des Dorfes Altenstadt [Stadt Geislingen a. d. Steige/Lkr. Göppingen] bei dem Leprosenhaus präsentiert. Daher leistet er vor dem Rat in Gegenwart des öffentlichen Notars Konrad Locher von Ehingen [Alb-Donau-Kreis], der dies auch beurkundet, und der hinzugebetenen Zeugen den vor der Übersendung der Präsentationsurkunde an den zuständigen Diözesanbischof in Konstanz üblichen Eid. Damit verpflichtet er sich nach der endgültigen Übertragung der Pfründe zu persönlicher Residenz, Anerkennung des Stadtgerichts in Ulm als Gerichtsstand bei Streitigkeiten mit Rat, Bürgerschaft und Untertanen der Stadt Ulm über weltliche Angelegenheiten, Wahrnehmung aller mit der Pfründe verbundenen Aufgaben und Gehorsam gegenüber den Patronatsherren. Bei Verstößen gegen diese Bestimmungen, persönlichen Verfehlungen oder Übernahme einer anderen kirchlichen Pfründe wird er nach Aufforderung durch den Rat freiwillig und ohne an ein anderes Gericht zu appellieren auf die Kaplanei verzichten und diese durch seine bevollmächtigten Prokuratoren, die Pfarrkirchenbaupfleger in Ulm, Bürgermeister und Rat, dem Bischof von Konstanz oder dessen Generalvikar resignieren.