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Gesetz betr. Feuerlöschwesen.
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Enthält u.a.: - Dezember 1933 - Oktober 1939: - Rechtsgrundlagen. - Feuerwehr als Organ des Ortspolizeiverwalters. - Berufsfeuerwehr Münster: Stammrolle (23.3.34). - Freiwillige Feuerwehr im Stadtkreis Münster. - Zugehörigkeit der Berufsfeuerwehrleute zu SA, SS oder Stahlhelm. - Haushaltsplan des Kreisfeuerwehrverbandes des Stadtkreises Münster (1934, 1935). - Bestellung von Feuerwehrmännern zu Hilfspolizisten; Personalbögen. - Ersatzlage: Ausbildung von HJ-Angehörigen; Feuerschutzpolizei. - Schriftstücke ferner von und an: Regierungspräsident Münster; Oberpräsident der Provinz Westfalen Münster; Deutscher Gemeindetag Berlin; Provinzialfeuerwehrverband Westfalen Münster; Reichsführer SS und Chef der Deutschen Polizei im Reichsministerium des Innern; Oberpräsident der Provinz Westfalen Inspekteur der Ordnungspolizei.