B Rep. 031-03-12 Entnazifizierungsstellen Berlin (West) - Spruchausschuß Zehlendorf (Bestand)
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B Rep. 031-03-12
Landesarchiv Berlin (Archivtektonik) >> B Bestände (West-) Berliner Behörden bis 1990 >> B 2 Senat von Berlin >> B 2.2 Nachgeordnete Einrichtungen >> B Rep. 031 Entnazifizierungsstellen Berlin (West)
Vorwort: B Rep. 031-03-12 - Entnazifizierungsstellen Berlin (West) - Spruchausschuss Zehlendorf
Vorwort
Der Begriff "Entnazifizierung" steht für die Gesamtheit der politischen Maßnahmen der Alliierten, mit denen in Deutschland der nationalsozialistische Einfluss zurückgedrängt werden sollte. Im engeren Sinn meint er die von alliierten und später deutschen Gremien durchgeführten Verfahren, mit denen NS-Belastete aus Stellungen entlassen oder mit Beschäftigungsverbot belegt und später auch zu Geldstrafen bzw. Vermögensbeschlagnahmungen verurteilt wurden.
Im Frühjahr 1949 wurde dann auch in Berlin (West) das bisherige Verfahren beendet: Im Februar 1949 verfügte die Alliierte Kommandantur in der BK/O (49) 25 das Ende der Zwangsentlassungen; sie forderte die Entnazifizierungskommissionen auf, alle schwebenden Verfahren abzuschließen, und legte für Berufungen ein Antragsende auf den 26. Februar 1949 fest. In einer Durchführungsverordnung wurde dann am 10. März 1949 die Verantwortung für die Entnazifizierung bei der Abteilung Personal des Magistrats angesiedelt, so dass nun die Stadt Berlin erstmals die volle Hoheit über die Entnazifizierung hatte.
Diese Instanz arbeitete nach der Durchführungsverordnung zur BK/O (49) 25 der Alliierte Kommandantur Berlin vom 16.02.1949 in der Zeit vom 10.03.1949 bis zum Gesetz über den Abschluss der Entnazifizierung vom 14.06.1951 und danach aufgelöst. Sie übernahm die Aufgaben der Entnazifizierungskommission Zehlendorf und bestimmte über Entnazifizierungsgebühren, Geldstrafen oder andere Sühnemaßnahmen.
Als oberste Instanz über alle Einsprüche und Beschwerden gegen alte Entscheidungen der Entnazifizierungskommissionen und Spruchausschüsse übernahm die Revisionskommission aufgrund der Durchführungsverordnung zur BK/O (49) 25 der Alliierte Kommandantur Berlin vom 03.08.1948 bis zum Gesetz über den Abschluss der Entnazifizierung vom 14.06.1951die Rolle, die bis dahin die verschiedenen Militärdienststellen im alten Verfahren hatten.
Die nicht bis Inkrafttreten des Gesetzes vom 14.06.1951 abgeschlossenen Verfahren wurden durch die neu gebildeten Spruchkammern übernommen.
Die Senatsverwaltung für Inneres hatte nach 1955 alle im Westteil der Stadt vorhandenen Unterlagen zur Entnazifizierung (Akten und Gesamtkarteien Entnazifizierung Kartei A - Z), zum Teil auch aus östlichen Bezirken stammenden Unterlagen zur Entnazifizierung zusammengefasst. 1993 wurde diese Gesamtüberlieferung an das Landesarchiv abgegeben.
Enthält: Sammelakten von Vorgängen.
Der Bestand umfasst 200 Akten (8,70 lfm) aus der Zeit von 1946 - 1968.
Benutzung:
Datenbank (teilweise) und Gesamtkarteien Entnazifizierung Kartei A - Z (hier: Recherche nur durch Archivpersonal)
Benutzungsbeschränkung:
Zahlreiche Akten sind auf Grund archivgesetzlicher Bestimmungen bzw. der EU-Datenschutz-Grundverordnung für die Benutzung befristet gesperrt. Eine Verkürzung der Schutzfristen kann auf Antrag erfolgen. Dazu bedarf es der besonderen Zustimmung des Landesarchivs Berlin.
Der Bestand ist wie folgt zu zitieren:
Landesarchiv Berlin (LAB) B Rep. 031-03-12 Spruchausschuss Zehlendorf, Nr. xxxx
Literatur:
-> Botor, Stefan: Das Berliner Sühneverfahren - Die letzte Phase der Entnazifizierung. Frankfurt/Main 2006.
Vorwort
Der Begriff "Entnazifizierung" steht für die Gesamtheit der politischen Maßnahmen der Alliierten, mit denen in Deutschland der nationalsozialistische Einfluss zurückgedrängt werden sollte. Im engeren Sinn meint er die von alliierten und später deutschen Gremien durchgeführten Verfahren, mit denen NS-Belastete aus Stellungen entlassen oder mit Beschäftigungsverbot belegt und später auch zu Geldstrafen bzw. Vermögensbeschlagnahmungen verurteilt wurden.
Im Frühjahr 1949 wurde dann auch in Berlin (West) das bisherige Verfahren beendet: Im Februar 1949 verfügte die Alliierte Kommandantur in der BK/O (49) 25 das Ende der Zwangsentlassungen; sie forderte die Entnazifizierungskommissionen auf, alle schwebenden Verfahren abzuschließen, und legte für Berufungen ein Antragsende auf den 26. Februar 1949 fest. In einer Durchführungsverordnung wurde dann am 10. März 1949 die Verantwortung für die Entnazifizierung bei der Abteilung Personal des Magistrats angesiedelt, so dass nun die Stadt Berlin erstmals die volle Hoheit über die Entnazifizierung hatte.
Diese Instanz arbeitete nach der Durchführungsverordnung zur BK/O (49) 25 der Alliierte Kommandantur Berlin vom 16.02.1949 in der Zeit vom 10.03.1949 bis zum Gesetz über den Abschluss der Entnazifizierung vom 14.06.1951 und danach aufgelöst. Sie übernahm die Aufgaben der Entnazifizierungskommission Zehlendorf und bestimmte über Entnazifizierungsgebühren, Geldstrafen oder andere Sühnemaßnahmen.
Als oberste Instanz über alle Einsprüche und Beschwerden gegen alte Entscheidungen der Entnazifizierungskommissionen und Spruchausschüsse übernahm die Revisionskommission aufgrund der Durchführungsverordnung zur BK/O (49) 25 der Alliierte Kommandantur Berlin vom 03.08.1948 bis zum Gesetz über den Abschluss der Entnazifizierung vom 14.06.1951die Rolle, die bis dahin die verschiedenen Militärdienststellen im alten Verfahren hatten.
Die nicht bis Inkrafttreten des Gesetzes vom 14.06.1951 abgeschlossenen Verfahren wurden durch die neu gebildeten Spruchkammern übernommen.
Die Senatsverwaltung für Inneres hatte nach 1955 alle im Westteil der Stadt vorhandenen Unterlagen zur Entnazifizierung (Akten und Gesamtkarteien Entnazifizierung Kartei A - Z), zum Teil auch aus östlichen Bezirken stammenden Unterlagen zur Entnazifizierung zusammengefasst. 1993 wurde diese Gesamtüberlieferung an das Landesarchiv abgegeben.
Enthält: Sammelakten von Vorgängen.
Der Bestand umfasst 200 Akten (8,70 lfm) aus der Zeit von 1946 - 1968.
Benutzung:
Datenbank (teilweise) und Gesamtkarteien Entnazifizierung Kartei A - Z (hier: Recherche nur durch Archivpersonal)
Benutzungsbeschränkung:
Zahlreiche Akten sind auf Grund archivgesetzlicher Bestimmungen bzw. der EU-Datenschutz-Grundverordnung für die Benutzung befristet gesperrt. Eine Verkürzung der Schutzfristen kann auf Antrag erfolgen. Dazu bedarf es der besonderen Zustimmung des Landesarchivs Berlin.
Der Bestand ist wie folgt zu zitieren:
Landesarchiv Berlin (LAB) B Rep. 031-03-12 Spruchausschuss Zehlendorf, Nr. xxxx
Literatur:
-> Botor, Stefan: Das Berliner Sühneverfahren - Die letzte Phase der Entnazifizierung. Frankfurt/Main 2006.
Bestand
Information on confiscated assets
Additional information
BZK no.
The Bundeszentralkartei (BZK) is the central register of the federal government and federal states for completed compensation proceedings. When a claim is entered into the BZK, a number is assigned for unique identification. This BZK number refers to a compensation claim, not to a person. If a person has made several claims (e.g. for themselves and for relatives), each claim generally has its own BZK number. Often, the file number of the respective compensation authority is used as the BZK number.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
Delict according to Nazi judicial system
Conduct that was first criminalized under National Socialism (e.g. the Treachery Act, ‘Judenbegünstigung’) or which the Nazi judiciary prosecuted more severely (e.g. high treason).
Reason for persecution
The reasons provided here are based on the wording in the reasons for persecution stated in the sources.
Role in the proceeding
‘Verfolgt’ refers to a person or organization that was persecuted under National Socialism. They could file a claim for compensation or restitution as part of the Wiedergutmachung policy. If the application was submitted by another person or organization than the persecutee (for example, their son or daughter), this other person or organization is designated as ‘antragstellend’ and their relationship to the persecutee is noted, if known. In the sources, the persecutee is sometimes referred to as ‘Geschädigter’ (aggrieved party) and the applicant as ‘Anspruchsberechtigter’(claimant).
Search in Archivportal-D
You may find additional archival material on this person or organization not related to Wiedergutmachung in the Archivportal-D.
Additional information on reason for persecution
Additional or more specific information on membership and group affiliation which were the reason for the persecution.
Für nähere Informationen zu Nutzungs- und Verwertungsrechten kontaktieren Sie bitte info@landesarchiv.berlin.de.
22.08.2025, 11:21 AM CEST
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