Utz von Beuren, Bürger zu Aalen (Aulun), verkauft mit Zustimmung seines Tochtermanns Hans Abs (Abesses), Bürger zu Aalen, seinem Oheim Heinz Haller d. J., Heinz Hallers Sohn, um 5 fl rh sein Lehenlein zu Beuren (Biuren) und verspricht Gewere und Fertigung auf Jahr und Tag nach Eigensrecht. Bricht er diese Zusage, kann der Käufer ihn pfänden lassen nach dem Recht der Stadt Aalen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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