Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz bekundet, auch für seinen Sohn Philipp und beider Erben, dass er seinem Zollschreiber zu Bacharach, Antonius Strack, eine Gülte von 20 Malter Korn auf Lebtag verschrieben hat, nachdem Antonius in seinem Auftrag an seinen Oheim [Graf Philipp I.] von Katzenelnbogen 185 Gulden übergeben hatte und der Pfalzgraf ihm weiter die Summe von 14 ¾ Gulden gemäß seiner Rechnungslegung als Zollschreiber schuldig geblieben war. Kurfürst Friedrich versichert, mit Antonius hinsichtlich der zwei ausstehenden Posten durch Anweisung der Gülte übereingekommen zu sein und befiehlt seinem Keller zu Bacharach die jährliche Ausrichtung zu Martini [11.11.] gegen Quittung.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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