Kurfürst Philipp von der Pfalz und Abt Macharius zu Limburg treffen eine Vereinbarung, wie dem Kloster zu Limburg ein Schadensausgleich gewährt wird. [1.] Dieses hat zuletzt während des Kriegs gegen den Pfalzgrafen und die Seinen große und schwere Schäden durch Raub (namen), Brand und auf andere Weise erlangt, insbesondere durch Graf Emich von Leiningen, der trotz seiner Lehenspflicht das Gotteshaus überfallen, geplündert, die Mönche verjagt sowie Kirche und Gotteshaus niedergebrannt (inn grunt verbrant) und schwer beschädigt hat. Damit hört er noch immer nicht auf. [2.] Da damit Abt, Konvent und Gotteshaus unüberwindliche Nachteile entstehen, zumal sie im Erbschirm der Pfalz standen, worin sie gern verbleiben mögen, und zum Wiederaufbau übergibt der Pfalzgraf ihnen zwei ungenannte Pfarreien (zwo pastorien nemlich N. unnd N.). Er überstellt dies mit aller Provision und allen Rechten, die er bislang als Patron gehabt hat. [3.] Der Pfalzgraf erlässt ihnen die Atzung und Frondienste, die das Kloster von einem Hof (von iren hoffen zu N.) pflichtig und für "N." Jahre schuldig wäre. [4.] Abt und Konvent zu Limburg äußern ihren Dank und nehmen diese Regelungen an. Im Gegenzug verzichten sie auf alle Schadensersatzforderungen gegenüber dem Pfalzgrafen. [5.] Darüber soll bis Halbfasten [= 22.3.1506] eine Verschreibung erstellt werden.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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