Hans Dietrich von Gemmingen zu Eschenau bekundet, dass er Reinhard von Gemmingen zu Treschklingen und Rappenau, Hans Philipp von und zu Helmstatt und Bernhard von und zu Mentzingen als Verordneten des Kleinen Ausschusses der Kraichgauer Ritterschaft um 1000 Gulden Landeswährung (den Gulden zu 15 Batzen oder 60 Kreuzer) eine jährlich zu Jacobi [= 25. Juli] nach Wimpfen fällige Gült in Höhe von 50 Gulden verkauft hat. Der Verkäufer quittiert über die Kaufsumme und setzt sein Viertel des Fleckens Eschenau samt zugehörigen Gerechtsamen, wie er dieses von seinem verstorbenen Vater Pleickard geerbt hat, zu Unterpfand. Die Wiederlösung der Gült zum selben Preis geschieht mit vierteljähriger Kündigung auf Jacobi.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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