Heinrich vom Stein (Hainrich vom Stain) zu Ehingen, Gemeiner, Hans von Wernau (Hanns von Werdnow) und Hanns Nuwkomen, Stadtschreiber zu Ehingen, schlichten einen Streit zwischen den dem Abt Johann und dem Konvent von Salem (Salmenswylr) sowie dem Schirm des Edlen Burkhard von Freyberg zu Neusteußlingen (Burckharten von Fryberg zuo Nuwenstueßlingen) unterstehenden Gemeinden Frankenhofen (Franckenhofen) und Tiefenhülen (Tüffenhülin) auf der einen Seite und dem Paul (Pale) Wirsing, Leibeigener (mit der aigenschafft zuo steht) des Edlen Jörg von Hertenstein (Herttenstein) auf der anderen Seite über in Frankenhofen oder Tiefenhülen verlorenes Geld, das Paul Wirsing gestohlen haben soll. Auf einem Tag zu Munderkingen (Munderchingen), auf dem als Vertreter Konrad (Cuonraten) Roeppellin, Konventsmitglied und Pfleger zu Biberach, Burkhart von Freyberg als Vogt, die von Frankenhofen und Tiefenhülen, Jörg von Hertenstein und Paul Wirsing erscheinen, versprechen die streitenden Parteien, sich dem Spruch der Schiedsleute zu unterwerfen. Die von Frankenhofen und Tiefenhülen dürfen den Paul Wirsing nicht weiter beschuldigen, und für den in dem Streit entstandenen Schaden muß jede Partei selbst aufkommen
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Heinrich vom Stein (Hainrich vom Stain) zu Ehingen, Gemeiner, Hans von Wernau (Hanns von Werdnow) und Hanns Nuwkomen, Stadtschreiber zu Ehingen, schlichten einen Streit zwischen den dem Abt Johann und dem Konvent von Salem (Salmenswylr) sowie dem Schirm des Edlen Burkhard von Freyberg zu Neusteußlingen (Burckharten von Fryberg zuo Nuwenstueßlingen) unterstehenden Gemeinden Frankenhofen (Franckenhofen) und Tiefenhülen (Tüffenhülin) auf der einen Seite und dem Paul (Pale) Wirsing, Leibeigener (mit der aigenschafft zuo steht) des Edlen Jörg von Hertenstein (Herttenstein) auf der anderen Seite über in Frankenhofen oder Tiefenhülen verlorenes Geld, das Paul Wirsing gestohlen haben soll. Auf einem Tag zu Munderkingen (Munderchingen), auf dem als Vertreter Konrad (Cuonraten) Roeppellin, Konventsmitglied und Pfleger zu Biberach, Burkhart von Freyberg als Vogt, die von Frankenhofen und Tiefenhülen, Jörg von Hertenstein und Paul Wirsing erscheinen, versprechen die streitenden Parteien, sich dem Spruch der Schiedsleute zu unterwerfen. Die von Frankenhofen und Tiefenhülen dürfen den Paul Wirsing nicht weiter beschuldigen, und für den in dem Streit entstandenen Schaden muß jede Partei selbst aufkommen
Abt. Staatsarchiv Sigmaringen, Dep. 30/11 T 1 Nr. 168
Alter Lagerort: Schublade 29, Fasc. K
Frankenhofen, Gemeinde, Fasc. K, Nr. 1, Schublade 29; Repositur V Paket 158
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Sigmaringen, Dep. 30/11 T 1 Ehingen: Urkunden
Ehingen: Urkunden >> 1. Urkunden
1478 Juni 27 (Gesigelt geben am dornstag vor sant Petten und sant Pals tag apostolorum nach Cristi gepurt tusent vierhundert sibenzig und im achtenden jare)
Urkunden
Siegler: Siegelankündigung: die Aussteller
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: 3 Siegel, fehlend
Vermerke: Dorsualvermerke: Freyberg und Paule Wirsing de 1478. Compromiß in einer Parteisache pto diffamationis. Frankenhofen gemeind fasc. K
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: 3 Siegel, fehlend
Vermerke: Dorsualvermerke: Freyberg und Paule Wirsing de 1478. Compromiß in einer Parteisache pto diffamationis. Frankenhofen gemeind fasc. K
Hertenstein, Jörg von; Edler
Johann (I.); Abt von Salem (1471-1494)
Nuwkomen, Hans; Stadtschreiber zu Ehingen
Roeppelin, Konrad; Pfleger zu Biberach
Stein, Heinrich vom; Gemeiner zu Ehingen
Wernau, Hans von
Wirsing, Paul; Leibeigener des Jörg von Wertenstein
Biberach an der Riß BC
Ehingen (Donau) UL
Frankenhofen, Ehingen (Donau) UL
Munderkingen UL
Neusteußlingen : Hütten, Schelklingen UL
Salem FN
Tiefenhülen: Frankenhofen, Ehingen (Donau) UL
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
03.04.2025, 13:47 MESZ