Kurfürst Philipp von der Pfalz quittiert Meistern und Rat zu Hagenau über ihre gewöhnliche Stadtsteuer von 250 Pfund Straßburger Pfennigen zu Martini [11.11.] für das Jahr 1493, die ihm von wegen und aus Gnade des Römischen Königs zusteht. Der Pfalzgraf sagt sie für die Steuer "uber die quitantzien", die sie vom König haben, quitt und ledig. Darunter Vermerk, dass den Städten Hagenau, Colmar, Schlettstadt, Kaysersberg und Münster im Gregoriental für die Jahre 1490-1493 Quittungen gegeben wurden, wobei den anderen Städten der Landvogtei im Elsass dies "nit noit" sei. Namentlich gab dabei Colmar 500 Gulden, Schlettstadt 120 Pfund Straßburger Pfennige, Kaisersberg 200 Gulden und Münster im Gregoriental 120 Gulden.
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Kurfürst Philipp von der Pfalz quittiert Meistern und Rat zu Hagenau über ihre gewöhnliche Stadtsteuer von 250 Pfund Straßburger Pfennigen zu Martini [11.11.] für das Jahr 1493, die ihm von wegen und aus Gnade des Römischen Königs zusteht. Der Pfalzgraf sagt sie für die Steuer "uber die quitantzien", die sie vom König haben, quitt und ledig. Darunter Vermerk, dass den Städten Hagenau, Colmar, Schlettstadt, Kaysersberg und Münster im Gregoriental für die Jahre 1490-1493 Quittungen gegeben wurden, wobei den anderen Städten der Landvogtei im Elsass dies "nit noit" sei. Namentlich gab dabei Colmar 500 Gulden, Schlettstadt 120 Pfund Straßburger Pfennige, Kaisersberg 200 Gulden und Münster im Gregoriental 120 Gulden.
Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 67 Nr. 818, 457
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 67 Kopialbücher
Kopialbücher >> Weltliche Territorien und Herrschaften >> Kurpfalz >> Einzelne Pfalzgrafen und Kurfürsten >> Philipp >> Liber ad vitam II (Kurfürst Philipps von der Pfalz) >> Urkunden
uff samßtag nach sant Martins des heiligen bischoffs tag 1493 [Quittung an Hagenau]
fol. 302v-303r [alt: 249v-250r]
Urkunden
Ausstellungsort: Heidelberg
Siegler: Kurfürst Philipp von der Pfalz (aufgedrückt)
Siegler: Kurfürst Philipp von der Pfalz (aufgedrückt)
Kopfregest: "Quitantzen den stetten inn der lantvogty mutatis mutandis".
Römisch-Deutscher König
Colmar, Dep. Haut-Rhin [F]
Elsass = Alsace, Reg. Grand Est [F]
Hagenau = Haguenau, Dep. Bas-Rhin [F]
Kaysersberg, Dep. Haut-Rhin [F]
Münster im Gregoriental = Munster, Dep. Haut-Rhin [F]
Schlettstadt = Sélestat, Dep. Bas-Rhin [F]
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
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04.04.2025, 08:06 MESZ
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