Augustinus [II. Reding], Abt, sowie Dekan und Konvent von Einsiedeln verleihen Dr. iur. utr. Jakob Christoph Raßler, gräflich montfortischer Rat, Oberamtmann der Grafschaft Tettnang und Syndikus der freien Reichsgrafen und Herren, Hof und Gut in Kippenhausen mit im einzelnen beschriebenen Gütern zu Erblehen laut eines inserierten Leihebriefs vom selben Datum. Den Hof hatte zuvor der Vater des Ausstellers, Dr. iur. utr. Joachim Raßler, gräflich fürstenbergischer Rat und Oberamtmann der Grafschaft Heiligenberg inne. Er gibt davon jährlich zu Martini 2 lb 10 ß d Landswährung, an Ostern 50 Eier. Der Verleiher behält sich ein Vorkaufsrecht vor. Bei Handänderungen oder Wahl eines neuen Prälaten muß das Gut mit 1/2 fl Handlohn vom Erwerber neu empfangen werden, während der abgehende Teil ebenfalls 1/2 fl Weglöse zahlt.