Auf unserer Webseite werden neben den technisch erforderlichen Cookies noch Cookies zur statistischen Auswertung gesetzt. Sie können die Website auch ohne diese Cookies nutzen. Durch Klicken auf „Ich stimme zu“ erklären Sie sich einverstanden, dass wir Cookies zu Analyse-Zwecken setzen. Sie können Ihre Cookie-Einstellungen hier einsehen und ändern.
Bünder und Lenniger (Kirchlengern) Holz- und Marken-Grafschaft
Anmelden
Um Merklisten nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst anmelden.
Fürstabtei Herford, Landesarchiv - Akten >> 28. Markensachen >> 28.3. Bünder und Lenniger (Kirchlengern) Mark
1500-18.Jh.
Enthaeltvermerke: enthält : Holting der Mark zu Eilshausen und Lippinghausen, 1520-1521; Holting in der Bündener Mark, 1521, 1562, 1535, 1538, 1537; Äbtissin Anna an Johann von Ledebur wegen des Streits des Kapitels mit den Rodekers in Herford und den Schwechelner Männern (Bl. 23), 1525; Hermann Klinckebile, Diener des Jasper von Quernheim, an die Äbtissin wegen Errichtung eines Hauses in der Bündener Mark durch Gerke Trampe und Hinrieh Koster, 1538; Lips von Quernheim an die Äbtissin wegen des Termins eines Markentages (Bl. 26), 1593; Äbtissin Elisabeth Louisa zum Streit der von Quernheim um das Amt eines Holzrichters und die Lehngüter (Bl. 27), 1665; Bericht über die Besichtigung der Bünder und Lenniger Mark (Bl. 29), 1661; Kapitel zu Quernheim an die Äbtissin: Verkauf eines in der Bünder Mark errichteten Kottens durch Erich Kramer, geheißen im Gersbroke bzw. in den Hüchten (Bl. 31), 1571; Klageschrift des Stifts an den Herzog von Jülich im Streit mit Alhard von Quernheim (Bl. 35), 1521; Streit der Greten von Quernheim mit den Erben des Heinrich Trampen wegen eines Hauses (Bl. 37), 1593; Philips von Quernheim, Jaspers Sohn, an die Äbtissin zum Streit mit Trampen zu Südlengern über eine Leibzuchtswohnung (Bl. 38), 1588, 1592; Droste Alhard Aspelkamp: Rechtfertigung von Pfändungen aufgrund eines verkündigten Verbots des zu frühen Plaggenstechens (Bl. 40), 1565; Protokoll des Holtings bei der Elsche Molen (Bl. 43), 1536; Beschwerde über die Übergriffe des Otto Henrich Consbruch, Vogt zu Bünde (Bl. 60), 1663; Ansetzung eines Holzgerichts durch die Äbtissin nach dem Tode des Cord von Quernheim, Quernheimschen Erbstreitigkeiten (Bl. 62), 1661; Einberufung eines Holtings (Bl. 70), 1663; Vollmacht für einen Vertreter des von Sonnitzen als Besitzer des Hauses Nienburg (81. 72), 1661; Caspar von der Burch: Vorwürfe der fürstlichen Räte an Jaspar von Quernheim wegen der Verwüstung der Mark (Bl. 73), 1661; Einberufung eines Holtings (Bl. 75), 1659; Vereinbarung einer Mastordnung (mit Nennung der Berechtigten) (Bl. 76), 1534; Einberufung eines Holtings (Bl. 81), 1658; Beschwerde der Markengenossen über Philipps Quernheim wegen Anlage eines Zuschlags auf dem Bünder Bruche (Bl. 82), 1622; Philipp von Quernheim an die Äbtissin: Klage des Wilhelm von Quernheim wegen seines Eigenhörigen Albert Predeick: Errichtung eines Hauses durch Johann Kuls (Bl. 83), 1606; Philipp von Quernheim an die Äbtissin: Pfändung überzähliger Schafe (Bl. 85), 1606; Holtingsprotokoll (Bl. 86), 1500; Rechtfertigung des Holzgrafen wegen der bei dem Eigenhörigen Joh. Schwackemeyer aufgetriebenen Schafe (Bl. 97), 1604; Jasper von Quernheim, Alhards Sohn, an die Äbtissin: Befürchtungen der Markengenossen vor der Inanspruchnahme einer Trift über eine neue Brücke (Bl. 104), 1552; Einladung zum Holting durch die abteiliche Kanzlei und den Holzgrafen Albrecht von Haxthausen als Besitzer des Hauses Nienburg (Bl. 106), 1675; Beschwerde der Markengenossen über das Holzgericht bzw. die aufgedrängte Schaftrift (Bl. 107), 1669; desgl. des Henrich Schwartze zu Lengern über das Abhauen von ihm gepflanzter Bäume (Bl. 109), 1662; Otto Consbruch zu Hiddenhausen an die Äbtissin: Erläuterung eines geplanten Hausbaus (Bl. 110), 1662; Erbfolge des v. Sonnitzen, Kanzler in Hinterpommern, nach dem Tode des Curt v. Quernheim im Besitz des Gutes Nienburg und im Holzrichteramt (Bl. 111), 1661; Anzeige des Oberverwalters Gerland wegen des Niederreißens gesetzter Pötten (Bl. 118), 1731; Widersetzlichkeit verschiedener Markengenossen bei der Ahndung von Markenvergehen (Bl. 119), 1712; Consbruch wegen Überlassung eines Stücks Markenlandes (Bl. 120), 1724; Klagen des G. Schmidt aus Bünde über die Plagen durch die Bündischen (Bl. 121), 1720; Aufstellung über die geschütteten Ziegen (Bl. 128), 1730; Bittschrift der Gemeinde zu Bünde wegen Ermäßigung der auferlegten Strafen (Bl. 138), 1682; Besichtigung wegen der Reparatur des Mühlenwegs und der Dämme an der Mühle zu Nienburg (Bl. 139), 1680; Errichtung einer Leibzucht durch Heinrich Trampe (Bl. 145), 1576; Einspruch der Markengenossen gegen die Ausdehnung der Schaftrift des v. Eller (Bl. 146), um 1700; Vereinbarung der Äbtissin und des Alhard von Quernheim als Holzgraf mit den Markengenossen über Maßnahmen gegen die Verwüstung des Gehölzes (Bl. 153), 1536 (?); Brüchtenliste (Bl. 156), 18. Jh.
Sachakte
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.