Durchsetzung der Wohnraumlenkungsverordnung und Vergabe von Wohnraum
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Rep. 63, Nr. 397
02.01.15. Oberbürgermeister II Oberbürgermeister der Stadt Stralsund (II)
Oberbürgermeister der Stadt Stralsund (II) >> 02. 02.01.15.02. 1. Stellvertreter des Oberbürgermeisters >> 02.06. 02.01.15.02.06. Bau- und Wohnungswesen
1987 - 1988
Beschluß des Rates der Stadt Stralsund zum namentlichen Wohnraumvergabeplan 1988.- Bericht über den Stand der Lösung der Wohnungsfrage als soziales Problem bis 1990 in der Stadt Stralsund unter besonderer Berücksichtigung des Wohnungsvergabeplanes 1988 an das Sekretariat der Kreisleitung Stralsund der SED.- Schwerpunkte für Kurzlehrgänge zu Problemen und Erfahrungen bei der Anwendung der Wohnraumlenkungsverordnung.- Bericht über die Durchsetzung und Wirksamkeit der Wohnraumlenkungsverordnung.- Statistischer Bericht zur Übernahme von sanierungsbedürftigen Wohnungen und Häusern durch Betriebe.- Bericht der Arbeiter- und Bauern-Inspektion über die Kontrolle der Durchsetzung der Verordnung über die Lenkung des Wohnraumes.- Referat des 1. Stellvertreter des Oberbürgermeisters zur Durchsetzung des Wohnraumvergabeplanes 1987.- Untersuchungsbericht über Erfahrungen bei der Anwendung und zur Wirksamkeit der Verordnung über die Lenkung des Wohnraumes.
Akten
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
29.10.2025, 11:27 MEZ