Melchior Khönnis von Stetten zum kalten Markt, der in dem dem Kaiser gehörenden Forst der oberen Herrschaft Hohenberg Wildpret geschossen hat und deswegen ins Gefängnis gekommen ist, aber auf Bitten guter Herren und Freunde von seinem Herrn, Graf Joachim zu Zollern, des hl. Reiches Erbkämmerer und Hauptmann der Herrschaft Hohenberg, unter der Bedingung freigelassen wurde, auf Lebenszeit keine Büchse mehr zu gebrauchen, dem Wildpret nicht mehr nachzugehen und kein anderes Waidwerk im Forst mehr zu treiben, schwört Urfehde. Als Bürgen stellt er seinen Bruder Hänslin Khönnis, Martin Irßlinger, Pfarrer zu Stetten, Thomas Merk, Jörg Knerr, Hänslin und Jäck Dräer, alle in Stetten zum kalten Markt seßhaft, die bei Verstößen gegen die Urfehde zusammen 20 Gulden schuldig sind und versprechen, die Bürgschaft zu halten

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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