Auszügler Johann Gottlieb Jungmichel aus Lohmen gegen den dortigen Häusler und Schuhmacher Johann Gottlob Küntzel als Käufer seines Hauses wegen Einräumung eines lebenslangen Wohnrechts im Haupthaus und Rückzahlung der für das unbewohnbare Auszugshaus vorgesehenen 50 Taler

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Sächsisches Staatsarchiv
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