Papst Clemens XIII. setzt auf Bitten des Erzbischofs Clemens August von Köln die für die Diözese Olmütz durch die Kardinalkongregation der Interpreten des Tridentinischen Konzils bezüglich der bischöflichen Jurisdiktion über die Äbte und Konvente der Benediktiner, Zisterzienser und Prämonstratenser getroffenen Bestimmungen auch für Clemens Augusts 5 Diözesen in Kraft.