Differenzen zwischen Sayn und Nassau-Dillenburg wegen einseitiger Besitznahme von den im Grund Selbach und Burbach gelegenen Gütern des mit Kassenresten entwichenen nassauischen Amtmanns und Gefälleeinnehmers Johann Wolf von Selbach, genannt Quadfasel, zu Zeppenfeld und darauf von saynischer Seite erfolgte Besitznahme von dessen Gütern