Graf Bernhard von Leiningen gibt seine Zustimmung als Lehnsherr, dass sein Herr Kurfürst Philipp von der Pfalz und seine Erben die Dörfer Monsheim und Einselthum (Inseltheim) mit Zwing und Bann, Wasser, Weide, aller Obrigkeit, Herrlichkeit und Gerechtigkeit, was von Bernhard und der Grafschaft zu Leiningen zu Lehen herrührt, von den Ganerben (Stemen), die das zu Lehen haben, durch Kauf, Tausch oder anderweitig an sich zu Eigen bringen dürfen. Bernhard verzichtet dafür als Lehnsherr für sich und Erben auf die Eigenschaft und Mannschaft derselben Güter.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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