Urgicht des Stefan Eckhert, Bürgers zu Reuttlingen
Vollständigen Titel anzeigen
A 2 e (Urfehden u.a.) Nr. A 2 e (Urfehden u.a.) Nr. 7613
A 2 e (Urfehden u.a.) Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 19, 21-22, 26)
Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 19, 21-22, 26) >> Bd. 22 Urgichten
1617 September 5
Regest: Der arme Sünder hat nach gütlicher und peinlicher Befragung nochmals gutwillig folgendes beiachzet (= bejaht):
1) Er bekennt, als er das Schuhmacher-Handwerk lernte, habe er seinem Lehrmeister einmal ein Paar Schuh entwendet.
2) Auf seiner Wanderschaft habe er einem Meister zu Riedlichen 9 Batzen unterschlagen.
3) Als er bei Herrn Kilian Köngott in Diensten war, habe er einem fremden durchreisenden Herrn, der das Nachtlager dort hatte, ein Hemd, welches an der Bettstatt hing, genommen und für sich behalten.
4) Seinem ausgetretenen (= flüchtigen) Bruder, dem Schreiner, habe er einmal aus einem Kübel mit Schmalz, welches doch sein Bruder auch zuvor gestohlen hatte, etliche Pfund heimlich genommen.
5) Er und seine beiden ausgewichenen Brüder haben Herrn Erhart Spengler nachts vielmals in seinen Keller eingebrochen und Schmalz überflüssig (= unmässig viel) herausgenommen. Er wisse nicht, wieviel es sein mochte. Es habe aber eine geraume Zeit gewährt (= gereicht).
6) Er, sein Bruder, der Schreiner, und Jörg Widmaier, gewesender Turmbläser hier, haben vor ungefähr 5 Jahren am St. Gallen-Jahrmarkt ein Fässlein mit Kölsch (= kölnischer) weisser Leinwand und Baumwolle, etwa 100 fl wert und einem Handelsmann in Ulm zuständig, gestohlen. Widmaier habe diese Waren nach und nach verkauft und dann das Geld unter sie verteilt. Es mögen etwa 50 fl daraus erlöst worden sein. Dieses Diebstück war um so unverantwortlicher, weil man deswegen ehrliche ansehnliche Bürger unverschuldet in bösen Verdacht ziehen wollte.
7) Ebenso vor 5 Jahren, als Marx Maurer, Fuhrmann, dem Herrn Martin Gerlach selig Stockfische herbrachte, habe er und seine ausgetretenen Brüder nachts einen Teil davon aus einer Rolle (= Paket Stockfische) wegenommen.
8) Seine ausgetretenen Brüder, Jörg Widmaier und er haben dem Hans jung Reichardt bei Nacht etwa 8 Imi Weins aus seinem Keller genommen und Widmaier eine Gelte (= Gefäss, Kübel) davon in sein Haus getragen.
9) Sein Bruder, der Schreiner, habe dem Urban Zaininger, Wirt zum Bären hier, nachts etwa 35 Pfund Fische aus dem Fischhaus auf einmal entwendet, welche sie in Stefan Eckherts Haus miteinander verzehrten.
10) Er und seine Brüder haben 2mal aus dem Marktbrunnen etliche Pfund Fische entwendet und mit einander verbraucht.
11) Er, seine Brüder und Jörg Widmaier haben vor ungefähr 5 Jahren dem Jacob Gröninger selig 1/2 Stück blaues samt ungefähr 2 Ellen graues Tuch diebisch entwendet, welches Tuch Widmaier mit einem Häklein herauszog und aus den 2 Ellen alsbald ein Paar Hosen machen liess, die er öffentlich trug.
12) Seine Brüder, Jörg Widmaier und er haben dem Junker Hans Conrad Megenzer selig 4 Imi Wein gestohlen und miteinander getrunken.
13) Als die Laist-Anna sich dienstweis bei ihm aufgehalten, habe er ein Stück roten Engelsait einem Mann von Wildberg in des Strobels Haus gestohlen. Dieses habe die Anna zu Metzingen verkauft und von dem erlösten Geld die Hälfte für sich als Lohn behalten.
14) Anna habe dem Jeremia Maier auf dem Armbrustschützenhaus nachts etlich Zinn (= Zinngefässe) und Kannen sowie 2 Kissen genommen. Von dem Erlös daraus habe sie ihm die Hälfte gegeben.
15) Die Laist-Anna habe der Tochter des Herrn Zunftmeisters Johann Nisslin einen Pelz samt einem Büblin (= Jacke) und Schurz am hellen Tag entwendet, den Pelz nach ihrer Angabe zu Willmandingen um 4 fl, die übrigen Stücke um 2 fl verkauft. Davon habe er auch die Hälfte bekommen.
Dazu auf dem Rand: Obwohl der arme Sünder die 3 nächstvorhergehenden Artikel in gütlicher und peinlicher Frage bekannte, hat er sie jetzt widerrufen, während doch die Laist-Anna selber sie gestanden hat. "Welches man an seinen Ort lassegestellt sein."
16) Sein Bruder, der Schreiner, habe dem Johann Kieffer, Wirt zum Ochsen, bei Nacht eine gegerbte Rosshaut in des Sattlers Laden unter seiner Herberg genommen, sie ihm zugestellt, und er habe sie dann verarbeitet.
17) Er habe seinen nun in Gott ruhenden Eni, Michel Ebinger selig, vor ungefähr 1 1/2 Jahren vorsätzlich zu betrügen vermeint (= beabsichtigt), als er diesem 20 fl geliehen und in der Kanzlei doppelt soviel, nämlich 40 fl, angegeben habe mit Versprechung eines Reichstalers, wenn ihm willfahrt werde. Das sei ihm aber rundweg abgeschlagen worden.
18) Als sein Eni unlängst gestorben war, habe er sogleich dessen mit Silber beschlagenes Wehrlin (= ?), ohne die Interessenten zu fragen, sich zugeeignet und, als es lautbar wurde, wieder in das Haus eingeschlaicht (= heimlich zurückgebracht).
Obwohl Bürgermeister und Rat schärfer zu verfahren berechtigt wären, haben sie die eingegangenen ansehnlichen Fürbitten berücksichtigt, die Gnade der Strenge vorgezogen und mit Urteil zu Recht erkannt, dass Stefan Eckhert dem Scharfrichter übergeben, von ihm gebunden zur gewöhnlichen Richtstatt hinausgeführt, dort ihm sein Haupt mit dem Schwert abgeschlagen und er so vom Leben zum Tod gerichtet werden solle ihm zu wohlverdienter Straf, andern aber zu abscheulichem (= abschreckendem) Exempel - alles nach Ausweis kaiserlichen und des Reiches Rechts.
1) Er bekennt, als er das Schuhmacher-Handwerk lernte, habe er seinem Lehrmeister einmal ein Paar Schuh entwendet.
2) Auf seiner Wanderschaft habe er einem Meister zu Riedlichen 9 Batzen unterschlagen.
3) Als er bei Herrn Kilian Köngott in Diensten war, habe er einem fremden durchreisenden Herrn, der das Nachtlager dort hatte, ein Hemd, welches an der Bettstatt hing, genommen und für sich behalten.
4) Seinem ausgetretenen (= flüchtigen) Bruder, dem Schreiner, habe er einmal aus einem Kübel mit Schmalz, welches doch sein Bruder auch zuvor gestohlen hatte, etliche Pfund heimlich genommen.
5) Er und seine beiden ausgewichenen Brüder haben Herrn Erhart Spengler nachts vielmals in seinen Keller eingebrochen und Schmalz überflüssig (= unmässig viel) herausgenommen. Er wisse nicht, wieviel es sein mochte. Es habe aber eine geraume Zeit gewährt (= gereicht).
6) Er, sein Bruder, der Schreiner, und Jörg Widmaier, gewesender Turmbläser hier, haben vor ungefähr 5 Jahren am St. Gallen-Jahrmarkt ein Fässlein mit Kölsch (= kölnischer) weisser Leinwand und Baumwolle, etwa 100 fl wert und einem Handelsmann in Ulm zuständig, gestohlen. Widmaier habe diese Waren nach und nach verkauft und dann das Geld unter sie verteilt. Es mögen etwa 50 fl daraus erlöst worden sein. Dieses Diebstück war um so unverantwortlicher, weil man deswegen ehrliche ansehnliche Bürger unverschuldet in bösen Verdacht ziehen wollte.
7) Ebenso vor 5 Jahren, als Marx Maurer, Fuhrmann, dem Herrn Martin Gerlach selig Stockfische herbrachte, habe er und seine ausgetretenen Brüder nachts einen Teil davon aus einer Rolle (= Paket Stockfische) wegenommen.
8) Seine ausgetretenen Brüder, Jörg Widmaier und er haben dem Hans jung Reichardt bei Nacht etwa 8 Imi Weins aus seinem Keller genommen und Widmaier eine Gelte (= Gefäss, Kübel) davon in sein Haus getragen.
9) Sein Bruder, der Schreiner, habe dem Urban Zaininger, Wirt zum Bären hier, nachts etwa 35 Pfund Fische aus dem Fischhaus auf einmal entwendet, welche sie in Stefan Eckherts Haus miteinander verzehrten.
10) Er und seine Brüder haben 2mal aus dem Marktbrunnen etliche Pfund Fische entwendet und mit einander verbraucht.
11) Er, seine Brüder und Jörg Widmaier haben vor ungefähr 5 Jahren dem Jacob Gröninger selig 1/2 Stück blaues samt ungefähr 2 Ellen graues Tuch diebisch entwendet, welches Tuch Widmaier mit einem Häklein herauszog und aus den 2 Ellen alsbald ein Paar Hosen machen liess, die er öffentlich trug.
12) Seine Brüder, Jörg Widmaier und er haben dem Junker Hans Conrad Megenzer selig 4 Imi Wein gestohlen und miteinander getrunken.
13) Als die Laist-Anna sich dienstweis bei ihm aufgehalten, habe er ein Stück roten Engelsait einem Mann von Wildberg in des Strobels Haus gestohlen. Dieses habe die Anna zu Metzingen verkauft und von dem erlösten Geld die Hälfte für sich als Lohn behalten.
14) Anna habe dem Jeremia Maier auf dem Armbrustschützenhaus nachts etlich Zinn (= Zinngefässe) und Kannen sowie 2 Kissen genommen. Von dem Erlös daraus habe sie ihm die Hälfte gegeben.
15) Die Laist-Anna habe der Tochter des Herrn Zunftmeisters Johann Nisslin einen Pelz samt einem Büblin (= Jacke) und Schurz am hellen Tag entwendet, den Pelz nach ihrer Angabe zu Willmandingen um 4 fl, die übrigen Stücke um 2 fl verkauft. Davon habe er auch die Hälfte bekommen.
Dazu auf dem Rand: Obwohl der arme Sünder die 3 nächstvorhergehenden Artikel in gütlicher und peinlicher Frage bekannte, hat er sie jetzt widerrufen, während doch die Laist-Anna selber sie gestanden hat. "Welches man an seinen Ort lassegestellt sein."
16) Sein Bruder, der Schreiner, habe dem Johann Kieffer, Wirt zum Ochsen, bei Nacht eine gegerbte Rosshaut in des Sattlers Laden unter seiner Herberg genommen, sie ihm zugestellt, und er habe sie dann verarbeitet.
17) Er habe seinen nun in Gott ruhenden Eni, Michel Ebinger selig, vor ungefähr 1 1/2 Jahren vorsätzlich zu betrügen vermeint (= beabsichtigt), als er diesem 20 fl geliehen und in der Kanzlei doppelt soviel, nämlich 40 fl, angegeben habe mit Versprechung eines Reichstalers, wenn ihm willfahrt werde. Das sei ihm aber rundweg abgeschlagen worden.
18) Als sein Eni unlängst gestorben war, habe er sogleich dessen mit Silber beschlagenes Wehrlin (= ?), ohne die Interessenten zu fragen, sich zugeeignet und, als es lautbar wurde, wieder in das Haus eingeschlaicht (= heimlich zurückgebracht).
Obwohl Bürgermeister und Rat schärfer zu verfahren berechtigt wären, haben sie die eingegangenen ansehnlichen Fürbitten berücksichtigt, die Gnade der Strenge vorgezogen und mit Urteil zu Recht erkannt, dass Stefan Eckhert dem Scharfrichter übergeben, von ihm gebunden zur gewöhnlichen Richtstatt hinausgeführt, dort ihm sein Haupt mit dem Schwert abgeschlagen und er so vom Leben zum Tod gerichtet werden solle ihm zu wohlverdienter Straf, andern aber zu abscheulichem (= abschreckendem) Exempel - alles nach Ausweis kaiserlichen und des Reiches Rechts.
12 S.
Beschreibstoff: Pap.
Archivale
Genetisches Stadium: Or.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
20.03.2025, 11:14 MEZ