Wigand von Dienheim, Amtmann zu Kreuznach, und seine Ehefrau Agnes Forstmeisterin von Gelnhausen befehlen ihren Kellern, Knechten und Gesinde zu Waldeck bei Schönau und den Schultheißen und verschiedenen Leuten und Angehörigen, die ebenfalls zu Waldeck gehören, wo die Aussteller 5 ½ von 12 Teilen von ihrem Schwager bzw. Vetter Bernhard Kreiß (+) geerbt und für 1.500 Gulden und eine Jahresgült an Kurfürst Philipp von der Pfalz verkauft haben, dass die Adressaten nun dem Pfalzgrafen und seinen Erben als ihr Erb- und Vogtherr huldigen sollen, wonach sie der Bindungen an die Aussteller ledig sind. Dies betrifft die Adressaten in den Dörfern und Weilern Heiligkreuzsteinach, Heddesbach, Neudorf, Eiterbach, Lampenhain, Bärsbach, Schimbach (Schinffenbach) und anderswo.