Polizeiplanungs- und -führungsstab Niedersachsen (Bestand)
Vollständigen Titel anzeigen
NLA HA, Nds. 148
Nds. Landesarchiv, Abt. Hannover (Archivtektonik) >> Gliederung >> 1 Staatliche Bestände >> 1.13 Land Niedersachsen >> 1.13.2 Inneres >> 1.13.2.3 Polizei >> 1.13.2.3.1 Obere Landesbehörden
1963-1994
Enthält: Organisation, Polizeieinsätze, Berichte und Übersichten über Protestaktionen, Sicherung ziviler atomarer Anlagen, u.a. Zwischenlager Gorleben und Schacht Konrad
Geschichte des Bestandsbildners: Vorbemerkung: Zur allgemeinen Geschichte, Organisation und Aufgaben der Polizei in Niedersachsen siehe das Gruppenvorwort zum Tektonikpunkt "Polizei" (https://www.arcinsys.niedersachsen.de/arcinsys/detailAction.action?detailid=g493 ) (zum Polizeiplanungs- und -führungsstab Niedersachsen siehe auch 2.3.3.).
Der Polizeiplanungs- und -führungsstab Niedersachsen (PPFN) wurde 1980 eingerichtet (RdErl. MI vom 6. März 1980; siehe Nds. 148, Acc. 69/94, Nr. 45). Er unterstand als Teil der Landesbereitschaftspolizeidirektion direkt der Fachaufsicht des Niedersächsischen Innenministeriums. Als Aufgabenschwerpunkte wurden ihm in der Planung die "Auswertung bedeutender polizeilicher Einsätze, Entwicklung und ständige Überprüfung von Polizeistrategien und -taktiken", die "Fortführung der zentralen Informationssammlung, -auswertung und -steuerung bezüglich aller kerntechnischen Anlagen und Bauplätze in Niedersachsen", die "ständige Überprüfung der Organisation, Ausrüstung und Ausbildung der Einheiten" sowie die Planung und Durchführung von Aus- und Fortbildungsveranstaltungen zugewiesen. Daneben sollte "bei der Bewältigung von Großlagen" die Unterstützung der Polizeibehörden als unterstellter Führungsstab treten.
Tatsächlich hat der PPFN vorwiegend berichtende, planende und gutachterliche Aufgaben für das Innenministerium wahrgenommen. Im Rahmen der Polizeireform wurde der PPFN zum 30. April 1994 aufgelöst (RdErl. MI vom 27. April 1994; siehe Nds. 148, Acc. 69/94, Nr. 45). Die Auswertung demonstrativer Gruppenaktivitäten und bedeutender polizeilicher Einsätze sowie die Koordinierung für die Landeseinsatzorganisation "Leine" gingen an die Direktion der Landesbereitschaftspolizei Niedersachsen (Dez. 13), polizeiliche Planungsaufgaben, die für die EXPO 2000 notwendig wurden, an die Polizeidirektion Hannover über.
Stand: Juli 1994
Bestandsgeschichte: Bei der Auflösung des PPFN wurden wesentliche Teile des Schriftgutes an die zuständigen Nachfolgebehörden weitergegeben (eine entsprechende Liste befindet sich in der Dienstakte 56301/148). Die übrigen Akten wurden von Herrn Dr. Brüdermann bewertet und der archivwürdige Teil als Acc. 69/94 akzessioniert.
Die Gliederung richtet sich nach den verschiedenen Aufgabengebieten des PPFN. Im Mittelpunkt standen dabei insbesondere Einsätze und Berichte über die Sicherung ziviler atomarer Anlagen und Bauplätze sowie des Atomaren Zwischenlagers in Gorleben und der Atommülldeponie Schacht Konrad bei Großdemonstrationen und Protesten. Die im Bestand enthaltenen, seit 1976 geführten polizeilichen "KKA-Informationen" (=Kernkraftanlagen), die umfassende Informationen über Aktionen der Atomkraftgegner enthalten, und "Berichte zum Protestgeschehen" bilden vollständige Reihen, da diese Aufgaben bei der Auflösung des PPFN wegfielen.
Stand: Juli 1994 (ergänzt Juni 2015)
Der Bestand ist im Juni 2000 durch eine weitere Abgabe (Acc. 2000/072) ergänzt worden.
Stand: Juni 2000
Bearbeiter: Christian M. Meyer (1994)
Bearbeiter: Dr. Christian Helbich (2015)
Geschichte des Bestandsbildners: Vorbemerkung: Zur allgemeinen Geschichte, Organisation und Aufgaben der Polizei in Niedersachsen siehe das Gruppenvorwort zum Tektonikpunkt "Polizei" (https://www.arcinsys.niedersachsen.de/arcinsys/detailAction.action?detailid=g493 ) (zum Polizeiplanungs- und -führungsstab Niedersachsen siehe auch 2.3.3.).
Der Polizeiplanungs- und -führungsstab Niedersachsen (PPFN) wurde 1980 eingerichtet (RdErl. MI vom 6. März 1980; siehe Nds. 148, Acc. 69/94, Nr. 45). Er unterstand als Teil der Landesbereitschaftspolizeidirektion direkt der Fachaufsicht des Niedersächsischen Innenministeriums. Als Aufgabenschwerpunkte wurden ihm in der Planung die "Auswertung bedeutender polizeilicher Einsätze, Entwicklung und ständige Überprüfung von Polizeistrategien und -taktiken", die "Fortführung der zentralen Informationssammlung, -auswertung und -steuerung bezüglich aller kerntechnischen Anlagen und Bauplätze in Niedersachsen", die "ständige Überprüfung der Organisation, Ausrüstung und Ausbildung der Einheiten" sowie die Planung und Durchführung von Aus- und Fortbildungsveranstaltungen zugewiesen. Daneben sollte "bei der Bewältigung von Großlagen" die Unterstützung der Polizeibehörden als unterstellter Führungsstab treten.
Tatsächlich hat der PPFN vorwiegend berichtende, planende und gutachterliche Aufgaben für das Innenministerium wahrgenommen. Im Rahmen der Polizeireform wurde der PPFN zum 30. April 1994 aufgelöst (RdErl. MI vom 27. April 1994; siehe Nds. 148, Acc. 69/94, Nr. 45). Die Auswertung demonstrativer Gruppenaktivitäten und bedeutender polizeilicher Einsätze sowie die Koordinierung für die Landeseinsatzorganisation "Leine" gingen an die Direktion der Landesbereitschaftspolizei Niedersachsen (Dez. 13), polizeiliche Planungsaufgaben, die für die EXPO 2000 notwendig wurden, an die Polizeidirektion Hannover über.
Stand: Juli 1994
Bestandsgeschichte: Bei der Auflösung des PPFN wurden wesentliche Teile des Schriftgutes an die zuständigen Nachfolgebehörden weitergegeben (eine entsprechende Liste befindet sich in der Dienstakte 56301/148). Die übrigen Akten wurden von Herrn Dr. Brüdermann bewertet und der archivwürdige Teil als Acc. 69/94 akzessioniert.
Die Gliederung richtet sich nach den verschiedenen Aufgabengebieten des PPFN. Im Mittelpunkt standen dabei insbesondere Einsätze und Berichte über die Sicherung ziviler atomarer Anlagen und Bauplätze sowie des Atomaren Zwischenlagers in Gorleben und der Atommülldeponie Schacht Konrad bei Großdemonstrationen und Protesten. Die im Bestand enthaltenen, seit 1976 geführten polizeilichen "KKA-Informationen" (=Kernkraftanlagen), die umfassende Informationen über Aktionen der Atomkraftgegner enthalten, und "Berichte zum Protestgeschehen" bilden vollständige Reihen, da diese Aufgaben bei der Auflösung des PPFN wegfielen.
Stand: Juli 1994 (ergänzt Juni 2015)
Der Bestand ist im Juni 2000 durch eine weitere Abgabe (Acc. 2000/072) ergänzt worden.
Stand: Juni 2000
Bearbeiter: Christian M. Meyer (1994)
Bearbeiter: Dr. Christian Helbich (2015)
4,5
Bestand
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
16.06.2025, 12:45 MESZ