Zirkularerlass an sämtliche, mit dem Holzgeldeinzug beauftragten Stellen, worin dieselben angewiesen werden, bei der gegenwärtigen Stockung aller Gefälleinnahmen, die Restanten an Forstgeldern dringend aufzufordern, ihre Rückstände zu bezahlen und nötigenfalls Klage gegen dieselben zu erheben.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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