Urfehde Nr. 251
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A 2 e (Urfehden u.a.) Nr. A 2 e (Urfehden u.a.) Nr. 7327
A 2 e (Urfehden u.a.) Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 19, 21-22, 26)
Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 19, 21-22, 26) >> Bd. 19 Urfehden
1562 Januar 29
Regest: Ulrich Schweninger, Bürger zu Reutlingen, bekennt, dass er Sich ganz ungebührlich verhalten hat, weshalb er vom Rat zu Reutlingen mit Gefängnis und Worten väterlich gestraft und gewarnt wurde. Aber solches hat bei ihm gar nicht geholfen, so dass er vor kurzem bei Nacht sich auf die Gasse begab, ungebührlichen Mutwillen trieb, den Leuten Leid zufügte und nachher entlief, damit sie ihn nicht erkennen könnten. Als er von etlichen angesprochen und gestraft (= getadelt) wurde, gab er ihnen wenig gute Worte, sondern wenn er hätte an sie kommen können, hätteer viel lieber mit ihnen geschlagen und gebalgt (= gerauft) und hat sie darum angesprochen und erfordert. Dazu hat er mit etlichen bei zechen gegessen und getrunken und ohne alle Ursach sie zum Teil geschlagen und einen Aufruhr und wildes Wesen angefangen. Dafür hätte er nicht nur eine treffenliche (= angemessene) grosse Geldstrafe, sondern auch eine Leibesstrafe verdient, die ihm die Herren zu Reutlingen, als er ins Gefängnis gekommen war, widerfahren lassen wollten. Aber auf seine Bitte um Gnade wurde ihm das Recht (= Gerichtsverfahren) erlassen und er des Gefängnisses entledigt. Er schwor einen. Eid, wegen dieser Sache und des Gefängnisses gegen die Herren zu Reutlingen, die Stadt und all die Ihren ewiglich Urfehde zu halten und sich nie zu rächen, auch künftig keine Wehr, Degen, Messer oder andere Waffe zu tragen, keine Zech ausserhalb seines Hauses zu tun, aus dem Zehenten (= Gebiet) von Reutlingen ohne Erlaubnis des Bürgermeister nicht zu gehen - alles, bis die Herren es erlauben. Wenn er über kurz oder lang eine Forderung an sie oder die Ihren hätte, will er sie bei ihren ordentlichen Gerichten bleiben lassen. Wenn er aber diesen Eid und Urfehde nicht hielte, oder das ungebührliche Wesen wieder annähme, will er heissen und sein ein treuloser, meineidiger und zum Tod verurteilter Mann, den die Herren zu Reutlingen richten oder richten lassen mögen, mit was Pen (= Strafe) des Tods sie wollen.
Beschreibstoff: Pg.
Archivale
Zeugen / Siegler / Unterschriften: Siegler: Marx Nippenburger, Bürger zu Reutlingen
Siegel (Erhaltung): Siegel vorhanden
Genetisches Stadium: Or.
Siegel (Erhaltung): Siegel vorhanden
Genetisches Stadium: Or.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
20.03.2025, 11:14 MEZ