Eheabredung zwischen dem Grafen Wilhelm von Neuenahr, Herrn zu Bedburg, und der Gräfin Anna, Tochter des Grafen zu Wied und Moers, worin der Braut zur Morgengabe die Herrschaft Bedburg ausgesetzt und von derselben dagegen eine jährliche Rente von 400 Goldgulden aus den Einkünften der Herrschaft Neuerburg eingebracht wird. Datum Monatg nach Johannis Baptist.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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