Ratsältere, Bürgermeister und Rat der Stadt Ulm bekennen: Vor dem versammelten Rat sind der Ulmer Bürger und Pfarrer in Merklingen [Alb-Donau-Kreis] Gottlieb Flaischlen und die Ulmer Bürgerin Maria Katharina Wurster erschienen. Sie werden begleitet von dem Ratsherren Markus Christoph Braun und dem Schneidermeister Samuel Munz als vom Rat eingesetzte Pfleger des Sohnes des Bräutigams aus seiner ersten Ehe Markus Christoph sowie dem Pfarrer und Senior der Geistlichkeit im Dekanat Sulz [a. Neckar/Lkr. Rottweil] Christoph Friedrich Wurster als erbetener Beistand der Braut. Die Brautleute haben dem Rat einen zwischen ihnen geschlossenen Ehevertrag vom 5. April 1796 [vgl. A Urkunden Heiratsverträge 162] vorgelegt und um dessen Bestätigung gebeten, da der Sohn des Bräutigams noch minderjährig ist und damit der Pflegschaft des Rats untersteht. Nach Prüfung des Vertrages entscheidet der Rat, dass dieser gemäß den Bestimmungen des Ulmer Stadtrechts geschlossen und darin eine ausreichende Versorgung für den Sohn des Bräutigams festgelegt wurde. Daher kann er unter dem Stadtgerichtssiegel ausgefertigt werden und erlangt dann Rechtskraft.

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Haus der Stadtgeschichte - Stadtarchiv Ulm
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