Kläger: Joachim Widerstorff, Brauer und Bürger zu Schönebeck im Stift Magdeburg, für sich und seinen Burder Tönnies Widerstorff in Schönebeck (Kläger).- Beklagter: Lt. Caspar Westermann, und Johann von Spreckelsen, Ratsherren der Stadt Hamburg (Beklagter).- Streitgegenstand: Appellationis; Ablehnung einer Prozessschrift, Verweisung auf Regressforderungen gegen angeblich meineidige Zeugen und Verschickung der Akten an eine Juristen-Fakultät in einem bis in die Revision vor dem Obergericht gehenden Streit um die Erbschaft der Anna Münster, geborene Schindtorff, Witwe des Tönnies Münster, und um Schadensersatzforderungen der Kläger in Höhe von 1000 Reichstalern; Behauptung der Kläger, dass die Beklagten als damalige Prätoren den Zeugenaussagen des Carsten Kock und des Jacob Semmelhake, Bürger zu Hamburg, über die alleinige Erbberechtigung des Tönnis Tietkens alias Rübeke keinen Glauben schenken durften, da Tönnies Tietkens, ehemals Arbeiter beim Bauhof, und auch seine Tochter einen schlechten Lebenswandel hätten
Vollständigen Titel anzeigen
Kläger: Joachim Widerstorff, Brauer und Bürger zu Schönebeck im Stift Magdeburg, für sich und seinen Burder Tönnies Widerstorff in Schönebeck (Kläger).- Beklagter: Lt. Caspar Westermann, und Johann von Spreckelsen, Ratsherren der Stadt Hamburg (Beklagter).- Streitgegenstand: Appellationis; Ablehnung einer Prozessschrift, Verweisung auf Regressforderungen gegen angeblich meineidige Zeugen und Verschickung der Akten an eine Juristen-Fakultät in einem bis in die Revision vor dem Obergericht gehenden Streit um die Erbschaft der Anna Münster, geborene Schindtorff, Witwe des Tönnies Münster, und um Schadensersatzforderungen der Kläger in Höhe von 1000 Reichstalern; Behauptung der Kläger, dass die Beklagten als damalige Prätoren den Zeugenaussagen des Carsten Kock und des Jacob Semmelhake, Bürger zu Hamburg, über die alleinige Erbberechtigung des Tönnis Tietkens alias Rübeke keinen Glauben schenken durften, da Tönnies Tietkens, ehemals Arbeiter beim Bauhof, und auch seine Tochter einen schlechten Lebenswandel hätten
211-2_W 25
W 3146
211-2 Reichskammergericht
Reichskammergericht >> W
1665-1675
Enthält: Prokuratoren: Kläger: Dr. Moritz Wilhelm von Gülich. Beklagter: Dr. Johann Georg von Gülich (1672). Dr. Johann Georg Vergenius (1674) und Dr. Friedrich Plönnies.- Instanzen: 1. Obergericht 1667-1669. 2. Reichskammergericht 1672-1675.- Darin: Inventar von 1665 des Nachlasses der Anna Münster; Armutsbescheinigung des Rats der Stadt Schönebeck für den Kläger 1669.
Archivale
Verwandte Bestände / Verzeichnungseinheiten: 741-4_S11409 (Bestelleinheit) [Mikroverfilmung von]
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
07.03.2025, 11:58 MEZ