Kläger: Joachim Widerstorff, Brauer und Bürger zu Schönebeck im Stift Magdeburg, für sich und seinen Burder Tönnies Widerstorff in Schönebeck (Kläger).- Beklagter: Lt. Caspar Westermann, und Johann von Spreckelsen, Ratsherren der Stadt Hamburg (Beklagter).- Streitgegenstand: Appellationis; Ablehnung einer Prozessschrift, Verweisung auf Regressforderungen gegen angeblich meineidige Zeugen und Verschickung der Akten an eine Juristen-Fakultät in einem bis in die Revision vor dem Obergericht gehenden Streit um die Erbschaft der Anna Münster, geborene Schindtorff, Witwe des Tönnies Münster, und um Schadensersatzforderungen der Kläger in Höhe von 1000 Reichstalern; Behauptung der Kläger, dass die Beklagten als damalige Prätoren den Zeugenaussagen des Carsten Kock und des Jacob Semmelhake, Bürger zu Hamburg, über die alleinige Erbberechtigung des Tönnis Tietkens alias Rübeke keinen Glauben schenken durften, da Tönnies Tietkens, ehemals Arbeiter beim Bauhof, und auch seine Tochter einen schlechten Lebenswandel hätten

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Staatsarchiv der Freien und Hansestadt Hamburg
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