12-14) Jörg Rottenstein, Komtur zu Oettingen, bittet den Komtur der Ballei Franken um Rat, wie er sich verhalten soll, und, da er von diesem an den Deutschmeister verwiesen wird, auch den letzteren. Rottenstein meldet in seinem Schreiben, dass sich dem Vernehmen nach Nördlingen und Dinkelsbühl bereits mit den Bauern eingelassen hat und auch der Graf Ludwig von Oettingen mit ihnen in Verständnis steht. Für den Orden wäre nichts Gutes zu erwarten. Die Bauern sollen sich gegen den Grafen von Oettingen geäußert haben, wenn er ihnen die Beschwerden nachlässt, und sie dagegen die Klöster, die im Ries liegen, einnehmen, die Mönche und Nonnen austreiben, und er ihnen die Nutzungen der Klöster überlässt, so möchte er wohl Graf bleiben und nichts verlieren. Auch sollen bereits bei 40 Priester im Bauernheer sein. Es hätte in Nürnberg geheißen, dass man den Deutschherren daselbst das Haus einnehmen will, wenn sie sich mit Predigen, Messe lesen und anderen Dingen nicht wie die Lutherischen verhalten wollen, 4.-5. April 1525
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12-14) Jörg Rottenstein, Komtur zu Oettingen, bittet den Komtur der Ballei Franken um Rat, wie er sich verhalten soll, und, da er von diesem an den Deutschmeister verwiesen wird, auch den letzteren. Rottenstein meldet in seinem Schreiben, dass sich dem Vernehmen nach Nördlingen und Dinkelsbühl bereits mit den Bauern eingelassen hat und auch der Graf Ludwig von Oettingen mit ihnen in Verständnis steht. Für den Orden wäre nichts Gutes zu erwarten. Die Bauern sollen sich gegen den Grafen von Oettingen geäußert haben, wenn er ihnen die Beschwerden nachlässt, und sie dagegen die Klöster, die im Ries liegen, einnehmen, die Mönche und Nonnen austreiben, und er ihnen die Nutzungen der Klöster überlässt, so möchte er wohl Graf bleiben und nichts verlieren. Auch sollen bereits bei 40 Priester im Bauernheer sein. Es hätte in Nürnberg geheißen, dass man den Deutschherren daselbst das Haus einnehmen will, wenn sie sich mit Predigen, Messe lesen und anderen Dingen nicht wie die Lutherischen verhalten wollen, 4.-5. April 1525
Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, H 54 Bü 65, 7
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, H 54 Bauernkrieg
Bauernkrieg >> 2. Akten >> 7. Deutscher Orden in Mergentheim >> Schriftwechsel des Deutschmeisters Dietrich von Cleen, Teil I: (1521), 2. Juli 1524 - 14. Juni 1525
1521; 2. Juli 1524; 20. Februar 1525 - 14. Juni 1525
Dokument
Cleen, Dietrich von; Deutschmeister
Rottenstein, Jörg von; Komtur
Dinkelsbühl AN
Franken
Nördlingen DON
Nürnberg N
Oettingen in Bayern DON
Ries
Schriftwechsel des Deutschmeisters Dietrich von Cleen, Teil I: (1521), 2. Juli 1524 - 14. Juni 1525
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
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21.11.2025, 15:29 MEZ
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