Peter Muttin gen. Koch Petter, seßhaft zu Weil im Schönbuch, wegen Mißhandlung seiner Mutter und seiner Ehefrau sowie wegen Gotteslästerung und Fluchens zu Tübingen gef., jedoch nach einiger Zeit gegen Bezahlung seiner Atzung auf sein künftiges Wohlverhalten hin freigel., gelobt eidlich, seine Mutter und seine Ehefrau gebührend zu behandeln und mit den Gotteslästerungen aufzuhören, und schwört U.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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