König Albrecht bekennt den von ihm erlassenen Rechtsspruch, daß in den (Kölnischen) Lehen Frauen nur mit Einwilligung des Lehnsherrn folgen könnten.

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
Objekt beim Datenpartner
Loading...