Die Pfalzgrafen [von Zweibrücken] Kaspar und Alexander, Grafen zu Veldenz, versprechen, dass sie fortan Armsheim mit Zugehör, was einst Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz (+) mit anderen Schlössern und Flecken ihrem Vater Pfalzgraf Ludwig, Graf zu Veldenz, (+) im Krieg abgenommen hatte und worüber sie sich mit Kurfürst Philipp von der Pfalz vertragen haben, so als Mainzer Lehen empfangen und tragen sollen, wie es ihre Vorfahren zu Lehen hatten. Philipp und seine Erben sollen wegen der Mannschaft und diesbezüglicher Verpflichtungen frei und "unangelangt" bleiben.
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Die Pfalzgrafen [von Zweibrücken] Kaspar und Alexander, Grafen zu Veldenz, versprechen, dass sie fortan Armsheim mit Zugehör, was einst Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz (+) mit anderen Schlössern und Flecken ihrem Vater Pfalzgraf Ludwig, Graf zu Veldenz, (+) im Krieg abgenommen hatte und worüber sie sich mit Kurfürst Philipp von der Pfalz vertragen haben, so als Mainzer Lehen empfangen und tragen sollen, wie es ihre Vorfahren zu Lehen hatten. Philipp und seine Erben sollen wegen der Mannschaft und diesbezüglicher Verpflichtungen frei und "unangelangt" bleiben.
Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 67 Nr. 820, 74
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 67 Kopialbücher
Kopialbücher >> Weltliche Territorien und Herrschaften >> Kurpfalz >> Einzelne Pfalzgrafen und Kurfürsten >> Philipp >> Perpetuum II (Kurfürst Philipps von der Pfalz) >> Urkunden
1490 Juli 31 (uff samßtag nach Jacobi apostoli)
fol. 112r-112v
Urkunden
Ausstellungsort: Germersheim
Siegler: Kaspar und Alexander von Pfalz-Zweibrücken (gemeinsames Siegel)
Siegler: Kaspar und Alexander von Pfalz-Zweibrücken (gemeinsames Siegel)
Mit Verweis auf fol. 251, wo sich die bis auf orthographische Abweichungen identische Urkunde findet, siehe GLAK 67 Nr. 820, fol. 251r-251v (Nr. 216).
Armsheim AZ
Mainz MZ; Erzstift
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
04.04.2025, 08:04 MESZ
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