Kläger: Heinrich Scholt (Schulte), Kaufmann in Hamburg (Beklagter).- Beklagter: Friedrich Köhn, namens seiner Frau, in Hamburg (Kläger).- Streitgegenstand: Appellationis; Fragen der Beweisführung in einem Streit um die Eintreibung einer Obligation, die Lorenz U(c)keley, Soldat in Cadix, über empfangene 7000 "Stücke von Achten" für Otto Jürgensen in Hamburg ausgestellt hatte und die der Kläger als Bevollmächtigter seines Vaters, Vormund der Kinder und Erben des Otto Jürgensen, einfordern sollte; Hinweis der Beklagten auf einen Vergleich des Klägers mit Lorenz Uckeley und auf die Auszahlung von Geldern an andere Erben des Otto Jürgensen

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Staatsarchiv der Freien und Hansestadt Hamburg
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