König Sigmund erteilt seinen lehenherrlichen Consens, dass Hanns Waldstromer von Nuremberg den Bürgermeistern, dem Rat und den Bürgern dieser Stadt seine vom Reiche rührenden Burglehen bei des Reichs Veste dortselbst, nemlich: die Burghut, Behausung und Hofstat mitsamt dem Turmstücke unter dem "Synwelen Turn", sowie 14 zugehörige Pfund Haller jährlicher und ewiger Gült aus des Reichs Wald und Fürreuten in der St. Laurenczen Pfarre, verkaufen, und die genannten Stücke denen von Nuremberg zu rechtem Erbhehen verleiht. - Siegler: der Aussteller.

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Staatsarchiv Nürnberg
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