Rundschreiben der kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsvereinfachung (KGSt) zur zentralen Datenverarbeitung (ZDV)
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INFOKOM, 089
INFOKOM Infokom KDV
Infokom KDV >> 04. Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsvereinfachung (KGSt) >> 04.02 Mitteilungen
1962 - 1964
Enthält: enthält u. a.: ZDV 1962 maschinelle, mechanische und elektronische Datenverarbeitung (EDV), Planung und Einsatz, Standort der ZDV-Anlage; Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen bei EDV und die Auswirkung auf Steuerveranlagung und Kassen- und Rechnungsprüfung; Universelle Datenverarbeitungsanlagen Systemvergleich 1963; ZDV Aufgabe im Bauwesen; Gutachten des Präsidenten des Bundesrechnungshof über die Verwendung von Lochkarten- und elektronischen Rechenanlagen bei der Zahlung von Bezügen; Verfahren mit herkömmlichen Lochkartengroßanlagen in Tübingen; ZDV und Rechnungsprüfung; Verfahren mit weiterentwickelten Walzenbuchungsmaschinen mit Lochkartenein- und ausgabe und einer Adressiermaschinenanlage oder Lochkartenkleinanlagen ohne Adressiermaschinenanlage; Katalog der Aufgaben der ZDV; Verfahren mit EDV in Augsburg; Gutachten Dienst- und Versorgungsbezüge; Verfahren mit EDV bei der Stadt Dortmund
Archivale
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
09.01.2026, 12:16 MEZ