Graf Johann zu Sayn und Herr zu Homburg, bekennt, von Dechant und Kapitel der Kollegiatskirche St. Cassius zu Bonn im Beisein und der Vermittlung etlicher hochweiser Räte und Diener des Erzbischofs Hermann zu Köln ihren in seiner Grafschaft Sayn gelegenen Zehnten, die aber denjenigen, welche ihm gehören, vor und um Altenkirchen erfallen, für jährlich 150 Gulden auf 9 Jahre gepachtet zu haben, und bestellt zu Bürgen den Abt, Prior und Konvent des Zisterzienserklosters zu Marienstatt, welche jährlich diese Bürgschaft übernehmen.

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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