Tempo 130 - Schluss mit freier Fahrt?
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Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, R 4/030 R190093/203
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, R 4/030 Fernsehsendungen von SWR Fernsehen aus dem Jahre 2019
Fernsehsendungen von SWR Fernsehen aus dem Jahre 2019 >> Unterlagen
17. Oktober 2019
"Was dem Ami die Waffe, ist dem Deutschen das Rasen", kommentierte Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) die aktuelle Debatte über Tempo 130 auf der Autobahn. Seit Jahrzehnten wird gestritten und die Argumente sind bekannt: Weniger Unfalltote, weniger Staus, besser fürs Klima, argumentieren die Befürworter. Verbotswahn und Einschränkung der individuellen Freiheit, kontern die Gegner. Die emotional aufgeladene Debatte spaltet auch das Autoland Baden-Württemberg und die grün-schwarze Landesregierung. Am Freitag wollen die Grünen im Bundestag über das Thema abstimmen lassen. Wird es jetzt ernst - kommt ein generelles Tempolimit 130 auf bundesdeutschen Autobahnen?
Gast im Studio ist der CDU-Fraktionsvorsitzende Wolfgang Reinhart.
Gast im Studio ist der CDU-Fraktionsvorsitzende Wolfgang Reinhart.
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Audio-Visuelle Medien
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
21.11.2025, 15:27 MEZ
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